Fischerei-Verband kritisiert Standesinitiativen

Das neue Gewässerschutzgesetz ist erst seit 2011 in Kraft, doch bereits verlangen acht Kantone via Standesinitiative eine Lockerung der Bestimmungen. Die Fischer sind verärgert. Ein Rechtsgutachten in ihrem Auftrag kommt nun zum Schluss: Eine Gesetzesanpassung wäre rechtsstaatlich höchst bedenklich.

Das neue Gewässerschutzgesetz ist erst seit 2011 in Kraft, doch bereits verlangen acht Kantone via Standesinitiative eine Lockerung der Bestimmungen. Die Fischer sind verärgert. Ein Rechtsgutachten in ihrem Auftrag kommt nun zum Schluss: Eine Gesetzesanpassung wäre rechtsstaatlich höchst bedenklich.

Konkret gestritten wird um den sogenannten Gewässerraum. Es handelt sich dabei um einen Landstreifen links und rechts des Fliessgewässers, auf dem im Grundsatz weder gebaut noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. Laut dem neuen Gewässerschutzgesetz müssen die Kantone Gewässerräume ausscheiden. 

Die Ausscheidung von Gewässerräumen ist Teil dieses Gesetzes, eines indirekten Gegenvorschlages des Parlaments zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» des Schweizerischen Fischerei-Verbandes (SFV). Der Verband zeigte sich mit dem Ergebnis der Parlamentsdebatte einverstanden und zog die Initiative zurück. «Der Gegenvorschlag ist das absolute Minimum. Weitere Eingeständnisse machen wir nicht», sagte SFV-Zentralpräsident Roland Seiler am Donnerstag vor den Medien. 

Fischer fühlen sich hintergangen 

Gleich mehrere Kantone fordern jetzt vom Bund aber via Standesinitiative, dass dass Gesetz bereits wieder angepasst und die Gewässerräume markant verkleinert werden. «Wir haben unsere Initiative zurückgezogen, weil wir uns darauf verlassen haben, dass der Kompromiss korrekt umgesetzt wird», sagte Seiler. 

Jetzt fürchten die Fischer aber, dass das Parlament aufgrund der Standesinitiativen und einer eingereichten Motion das Gewässerschutzgesetz bereits wieder aufweichen könnte. Dies wäre auch aus rechtsstaatlicher Sicht «höchst bedenklich», sagte Staatsrechtsprofessor Kurt Nuspliger, der im Auftrag des SFV ein Rechtsgutachten erstellt hat. Zwar sei es nicht verboten, ein Gesetz innert kürzester Frist wieder zu ändern. Nuspliger hat aber trotzdem Einwände. 

Vertrauen geschwächt

«Eine voreilige Änderung würde dem demokratiepolitischen Vertrauensschutz und der Rechts- und Planungssicherheit widersprechen», sagte er. «Die Initianten durften damit rechnen, dass der Gesetzgeber seine Zusicherungen ernst nimmt», sagte er und verwies auf den in der Verfassung verankerten Grundsatz von Treu und Glauben. Nuspliger warnt, dass andernfalls das Vertrauen in die  demokratischen Institutionen geschwächt werde. 

«Eine allfällige Gesetzesänderung sollte erst nach einer Evaluation der Wirkung der Gesetzesänderung, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, erfolgen», so der Staatsrechtler. Die Kantone müssen ihre Planungsmassnahmen erst bis Ende 2014 abgeschlossen haben. 

Verband droht mit Unterschriftensammlung 

«Das Gutachten deckt sich mit unserem Rechtsempfinden. Wir sind nicht bereit, den ausgehandelten Kompromiss aufzugeben», sagte Seiler. «Sollte sich das Parlament dem Druck der Bauernlobby beugen und für uns inakzeptable Verschlechterungen vornehmen, gehen wir Fischer wieder auf die Strasse und sammeln Unterschriften für ein Referendum oder eine neue Volksinitiative.»

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Hat der Hitzesommer deine Ferienpläne beeinflusst?

5.6 % Ja, Ferien abgesagt
6.7 % Ja, Ferien verschoben
3.4 % Ja, nur kurz weg gewesen
23.6 % Nein, Ferien wie geplant
60.7 % Ich mache grundsätzlich keine Ferien

Teilnehmer insgesamt 89

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?