Der Thurgauer Regierungsrat regelt die Nutzung des Untergrunds in einem kantonalen Gesetz. Der Entwurf beinhaltet nicht nur die tiefe Geothermie, sondern alle Formen der Nutzung. Die Umwelt gefährdende Zusätze beim Fracking sollen verboten werden.
Kantonsrat Josef Gemperle (CVP/Fischingen) forderte im Dezember 2012 in einer Motion eine gesetzliche Grundlage für die sichere Nutzung der tiefen Geothermie. Gemperle ist Präsident des Vereins Geothermie Thurgau. Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats trage dem Anliegen von Gemperle Rechnung und gehe wesentlich darüber hinaus, heisst es in der am Freitag veröffentlichten Botschaft des Regierungsrates an den Thurgauer Grossen Rat.
Erfasst würden im Gesetz neben der Geothermie und der Gasspeicherung auch die Erforschung und Gewinnung von Bodenschätzen, die Erstellung von Lagerinfrastrukturen sowie geologisch-geophysikalische Untersuchungen. Er regelt zudem die erforderlichen Verfahren und die Voraussetzungen für die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen.
Fracking könne umweltfreundlich betrieben werden und im Sinne einer zukunftsorientierten Energiepolitik soll es nicht verboten werden. Verbieten möchte der Regierungsrat jedoch die Verwendung von umweltgefährdenden Substanzen. Zudem darf das Fracking gemäss Gesetzesentwurf keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf die Wasserqualität haben.