Freihandel mit Georgien ab Mai

Das Parlament hat das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien letzten Herbst gutgeheissen. Dieses tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Der Bundesrat hat am Mittwoch die zur Umsetzung der Zollkonzessionen nötigen Verordnungsänderungen beschlossen.

Das Parlament hat das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Georgien letzten Herbst gutgeheissen. Dieses tritt am 1. Mai 2018 in Kraft. Der Bundesrat hat am Mittwoch die zur Umsetzung der Zollkonzessionen nötigen Verordnungsänderungen beschlossen.

Das Freihandelsabkommen zwischen Georgien und den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz betrifft unter anderem den Warenhandel oder Ursprungsregeln. Der Handel wird durch Erleichterungen bei Zollverfahren gefördert.

Zölle für Industrieprodukte fallen ab Inkrafttreten des Abkommens weitgehend weg. Die Schweiz profitiert von Zollkonzessionen auf verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, zum Beispiel auf Käse und anderen Milchprodukten oder Schokolade. Damit erhält sie einen vergleichbaren Marktzugang wie die EU-Länder, wie es in einer Mitteilung heisst.

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