Der Bundesrat soll zusammen mit den Kantonen dafür sorgen, dass wertvolles Landwirtschaftsgebiet, das bei der Ausscheidung des Gewässerraums verloren geht, effektiv ersetzt wird. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat am Donnerstag eine entsprechende Motion seiner Umweltkommission stillschweigend gutgeheissen.
In Bezug auf den Ersatz der Fruchtfolgeflächen - der wertvollsten Landwirtschaftsflächen - bestehe Klärungsbedarf, sagte Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI). Der Grundsatz sei zwar klar: Für jene Fruchtfolgeflächen, die bei der Festlegung des Gewässerraums effektiv verloren gingen, sei Ersatz zu leisten. Unklar sei hingegen, wie mit jenen Flächen umzugehen sei, die im Gewässerraum liegen, ihre Fruchtfolgeflächen-Qualität jedoch nicht verlieren, sagte Fässler. Diese dürften nur noch extensiv genutzt werden, könnten aber dennoch als Potenzial dem kantonalen Kontingent angerechnet werden.
Das 2011 verschärfte Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass nur 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauten Gewässer revitalisiert werden müssen. Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, Gewässerraum ausgeschieden werden. Auf einer Fläche von 20'000 Hektaren muss die Bautätigkeit und die landwirtschaftliche Nutzung daher eingeschränkt werden.
Die grosse Kammer hatte ursprünglich einen ganzen Strauss von Forderungen hierzu aufgestellt - unter anderem, dass den Interessen der Landwirtschaft mehr Rechnung getragen werden solle. Der Ständerat wollte das Gewässerschutzgesetz jedoch nicht bereits wieder verwässern. Er zerzauste die Motion der nationalrätlichen Umweltkommission regelrecht - von sechs geforderten Punkten blieb nur noch derjenige zu den Fruchtfolgeflächen übrig.