
Martin Hübscher will vom Bundesrat wissen, wie in Zukunft die Einhaltung der Landesversorgung gewährleistet ist.
zvg
Am 28. November 2023 publizierte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eine Medienmitteilung mit dem Titel: «Die Schweiz hat genügend gute Ackerböden für die Ernährungssicherheit». Diese Aussage bezieht sich auf den Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF), in dem die Schweiz mindestens 438’460 Hektaren Fruchtfolgeflächen sichern muss. Denn gemäss Landversorgungsgesetz (Art. 30) muss der Bund dafür sorgen, dass genügend geeignetes Kulturland erhalten bleibt, um die Selbstversorgung bei schweren Mangellagen sicherzustellen.
Glaubwürdigkeit erklären
Nationalrat Martin Hübscher (SVP, ZH) hebt in der Interpellation hervor, dass zweierlei Bevölkerungszahlen in den verschiedenen Berechnungen benutzt wurden. Er kritisiert zudem, dass das ARE die positive Medienmitteilung publizierte, obwohl die Ernährungssicherheit nur für 8,14 Millionen Einwohner gesichert sei.
«Erachtet das Bundesamt für Raumentwicklung eine solche Methodik als seriös und glaubwürdig?»
Ende Juni lebten in der Schweiz 9,09 Millionen Menschen. Dies ist die ständige Wohnbevölkerung. Hinzu kamen 0,084 Millionen Menschen nichtständige Wohnbevölkerung, u.a. Personen im Asylprozess. Die Bundesämter beziehen sich standardmässig auf die ständige Wohnbevölkerung, obwohl auch die nichtständige Wohnbevölkerung jeden Tag isst.
Landesversorgungsgesetz
In der Interpellation fordert Hübscher eine Rückmeldung zu den abweichenden Zahlen, zur Seriosität und Glaubwürdigkeit der ARE-Methodik. Er fragt: «Erachtet das ARE eine solche Methodik als seriös und glaubwürdig?»
Zudem müsse abgeklärt werden, ob der Bund mit der aktuellen Einwohnerzahl gegen das Landesversorgungsgesetz verstosse. Schlussendlich möchte er wissen, wie der Bund in Zukunft die Einhaltung der Landesversorgung gewährleistet, da ein Bevölkerungswachstum auf 10 Millionen Einwohner bis 2040 prognostiziert wird und die in der Schweiz produzierte Kalorienmenge seit Jahren rückläufig ist.