«Für Hofläden ändert sich nichts»

Die Schweiz und die Europäische Union haben ein neues Vertragspaket verhandelt, unter anderem ein Lebensmittelabkommen. Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher (SVP/GR) wollte vom Bundesrat wissen, welche Folgen das neue Abkommen für Hofläden hätte.

Gemäss Bundesrat Ignazio Cassis stellt das neue Vertragswerk den bilateralen Weg mit einer stabilen Rechtsbasis sicher. Das Vertragspaket basiere auf den Zielen Sicherheit, Wohlstand und Unabhängigkeit.

Das Vertragspaket mit der EU umfasst insgesamt 1889 Textseiten. Parteien, Verbände und Kantone konnten sich bis Ende Oktober dazu äussern. Die SVP lehnt die Vorlage des Bundesrates zum neu ausgehandelten EU-Vertragspaket in der Vernehmlassung vollumfänglich ab.

Dynamische Rechtsübernahme

Das bestehende Landwirtschaftsabkommen wird gemäss Bundesrat in einen Agrarteil, der nicht der dynamischen Rechtsübernahme untersteht, und einen Teil zur Lebensmittelsicherheit aufgeteilt – hier gilt die dynamische Rechtsübernahme.

Magdalena Martullo-Blocher hatte in der Fragestunde eine spezifische Frage zu Hofläden und Vereinsfesten. «Unabhängig vom Organisationsgrad gelten Hofläden und Märkte in der EU als ‹Food Business Operator› nach EU-Verordnung 852/2004 mit Pflicht zu Eigenkontrolle, Allergenlisten, Etikettierung nach EU-Muster und Dokumentation», schreibt die Nationalrätin in ihrer Frage. Sie wollte vom Bundesrat wissen, weshalb Michael Beer, Vizedirektor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit, gesagt habe, dass sich für Hofläden nichts ändern werde.

Bereits mit EU-Recht harmonisiert

Der Bundesrat antwortete schriftlich. Hofläden und Marktfahrende müssten sich bereits heute an die rechtlichen Vorgaben des Lebensmittelrechts halten, so die Landesregierung. So müssen beispielsweise Allergene gekennzeichnet werden. Das Schweizer Lebensmittelrecht sei in diesem Bereich bereits mit dem EU-Recht harmonisiert und sehe Erleichterungen für solche Betriebe vor. Der Bundesrat nennt hier als Beispiel die Dokumentationspflicht oder die allgemeinen Hygieneanforderungen.

«Diese Erleichterungen sind auch im EU-Recht vorgesehen. Für Hofläden, Marktfahrende und andere Kleinstbetriebe wird sich mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit somit nichts ändern», versichert die Landesregierung.

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