Fust darf seine Kaffeekapseln wieder verkaufen

Die Coop-Tochter Fust darf ihre mit Nespresso- Maschinen kompatiblen Kaffeekapseln wieder verkaufen. Das Handelsgericht in Lausanne hat am Montag das superprovisorisch erlassene Verkaufsverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie Fust mitteilte.

sda |

Die Coop-Tochter Fust darf ihre mit Nespresso- Maschinen kompatiblen Kaffeekapseln wieder verkaufen. Das Handelsgericht in Lausanne hat am Montag das superprovisorisch erlassene Verkaufsverbot mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie Fust mitteilte.

Fust hatte die Kapseln Anfang Juni lanciert, musste diese aber  bereits nach zwei Tagen aus den Regalen nehmen. Gegen Migros, die  zeitgleich ein anderes, aber ebenfalls kompatibles Angebot  lancierte, wurden hingegen keine juristischen Massnahmen eingeleitet.

Die Nespresso-Kapseln sind Gegenstand zahlreicher juristischer  Auseinandersetzungen. Nestlé sieht Markenrechte und Patente  verletzt. Zurzeit dürfen Fust, Migros und Denner aber Nespresso- kompatible Kapseln verkaufen.

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