Gebäude: Steuerabzüge für Begrünung

Für die Begrünung von Dächern und Fassaden sollen Steuerabzüge möglich werden. Der Nationalrat will einem Anliegen des Kantons Tessin auf nationaler Ebene zum Durchbruch verhelfen.

Mit 162 zu 16 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat er am Mittwoch eine Motion von Greta Gysin (Grüne/TI) gutgeheissen. Ihr Vorstoss sei ein Tessiner Anliegen und werde parteiübergreifend unterstützt, sagte Gysin im Rat. Angesichts von Hitzewellen und Starkniederschlägen seien begrünte Gebäude gerade in Städten von Vorteil.

Der Südkanton sei besonders stark betroffen, sagte Gysin weiter. Im Tessin hätten im Übrigen von freisinniger Seite eingebrachte Anliegen mangels Rechtsgrundlagen abgelehnt werden müssen.

Der Bundesrat beantragte ein Nein zur Motion und verwies auf die noch nicht gefestigte Steuerpraxis bei Begrünungen. Die Beurteilung hänge davon ab, wie weit begrünte Dächer und Fassaden etwas bewirkten für das Energiesparen und für den Umweltschutz, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Rat.

Das Finanzdepartement sei bereit, die Frage zusammen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) sowie den Kantonen zu prüfen, versicherte Keller-Sutter. Sei das Ergebnis positiv, könnte eine Verordnungsanpassung vorgenommen werden.

Die Motion geht an den Ständerat.

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