Gentechnikgesetz: Einigung in Sicht

Beim Gentechnikgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen National- und Ständerat ab. Die Nationalratskommission hat in zwei Punkten eingelenkt.

Beim Gentechnikgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen National- und Ständerat ab. Die Nationalratskommission hat in zwei Punkten eingelenkt.

In den Hauptfragen waren sich die Räte bereits einig geworden: Das Gentech-Moratorium soll um vier Jahre verlängert werden. Zudem will das Parlament nicht die Weichen stellen für ein künftiges Nebeneinander von gentechnisch veränderten und natürlichen Pflanzen, wie der Bundesrat es vorgeschlagen hatte.

Umstritten sind noch Bestimmungen zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in der Forschung. Geht es nach dem Nationalrat, sollen wie bisher keine Organismen mit gentechnisch eingebrachten Resistenzgenen freigesetzt werden dürfen. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 15 zu 6 Stimmen, daran festzuhalten. Der Ständerat will das Verbot streichen.

Bei den zwei weiteren Differenzen will die Mehrheit der Kommission dagegen dem Ständerat folgen. So hat sie einer Regelung zur Einführung eines Umweltmonitorings über mögliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen zugestimmt. Die Minderheit sieht dafür keine Notwendigkeit.

Einverstanden ist die Nationalratskommission ferner damit, die Strafen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz klarer zu regeln. Dieser Entscheid fiel allerdings knapp, mit 12 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

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