Gericht stärkt Produzenten: Notfallzulassungen bleiben erlaubt

Zwei Landwirtschaftsverbände haben eine Notzulassung für ein Pflanzenschutzmittel beantragt. Dagegen haben Umweltschutzorganisationen Beschwerde eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt nun das rechtmässige Vorgehen der Produzenten, verlangt aber künftig strengere Begründungspflichten.

pd/ome |

Der Schweizer Obstverband (SOV) und der Verband Schweizer Gemüseproduzenten (VSGP) hatten beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine Notfallzulassung für Acetamiprid-haltige Pflanzenschutzmittel beantragt, um Wanzen in Obst- und Gewächshauskulturen zu bekämpfen.

Diese Mittel sind in der Schweiz bereits regulär gegen andere Schädlinge zugelassen, ist dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zu entnehmen. Die Notfallzulassung erweiterte ihren Einsatzbereich lediglich befristet auf Wanzen.

Beschwerde von Umweltschutzorganisationen

Gegen diese Notfallzulassungen haben zwei Umweltschutzorganisationen beim BVGer Beschwerde eingereicht. Die Beschwerde stützte sich auf die Kritik, dass wiederholte Notfallzulassungen das ordentliche Verfahren umgingen, ökologische Risiken für Bienen und andere Nützlinge entstünden, keine echte Notfallsituation vorgelegen habe und die grundsätzliche Zulassung von Acetamiprid infrage stehe.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Umweltschutzorganisationen teilweise gutgeheissen, im Grundsatz jedoch das Vorgehen der Produzenten sowie die Rechtmässigkeit der wiederholten Notfallzulassungen bestätigt. «Teilweise gutgeheissen» meint, dass das Gericht strengere Begründungen für künftige Notfallzulassungsgesuche verlangt. «Das Urteil bestätigt das korrekte Vorgehen der Verbände und unterstreicht zugleich die Notwendigkeit, den Zulassungsprozess in der Schweiz zu beschleunigen», schreiben der SOV und der VSGP in einer gemeinsamen Mitteilung.

-> Das Urteil ist öffentlich einsehbar.

Strenges Prüfverfahren 

Die Verbände erinnern in ihrer Mitteilung daran, dass Pflanzenschutzmittel in der Schweiz ein strenges, wissenschaftlich fundiertes Prüfverfahren durchlaufen. Nur Mittel, die nachweislich wirksam und umweltverträglich sind, erhalten eine ordentliche Zulassung. In akuten Schadenssituationen, in denen kein wirksames zugelassenes Mittel verfügbar ist und andere Massnahmen nicht greifen, kann die Behörde eine befristete Notfallzulassung erteilen.

Genau in solchen Fällen hätten der SOV und der VSGP in den vergangenen Jahren entsprechende Gesuche zur Bekämpfung von Wanzen gestellt. «Die Zulassungsstelle prüfte diese sorgfältig und bewilligte sie jeweils mit Auflagen», schreiben die Verbände.

Urteil bestätigt Vorgehen der Produzenten

Das BVGer stellte klar, dass die wiederholte Erteilung von Notfallzulassungen grundsätzlich zulässig sei. Auch der Versuch der Beschwerdeführer, die ordentliche Zulassung des Wirkstoffs Acetamiprid grundsätzlich in Frage zu stellen, sei abgewiesen worden. Das Gericht verlangte jedoch, dass künftige Gesuche noch umfassender begründet werden müssen.

«Damit wird der Zulassungsprozess für die Produzentinnen und Produzenten noch aufwendiger und die ohnehin schon schwierige Lage zusätzlich verschärft, ohne dass daraus ein erkennbarer Mehrwert für Umwelt oder Bevölkerung entsteht», heisst es in der gemeinsamen Mitteilung von SOV und VSGP.

Anstatt die Verfahren weiter zu verkomplizieren, brauche es jetzt Reformen. Der Zugang zu modernen und wirksamen Mitteln dürfe nicht länger zum Nadelöhr werden. «Eine sichere und nachhaltige Inlandproduktion braucht verlässliche Rahmenbedingungen, schnellere Verfahren und verbindliche Fristen», schreiben die Verbände. Nur so könnten die Betriebe ihre Kulturen schützen, Erträge sichern und gleichzeitig höchste Umweltstandards erfüllen.

Forderung an Politik

Das Urteil zeige, dass der Zulassungsprozess für Pflanzenschutzmittel dringend reformiert werden müsse. Der bestehende Zulassungsstau gefährde die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Schweizer Obst und Gemüse in hoher Qualität. «Damit diese Versorgung auch künftig gewährleistet bleibt, müssen die Verfahren effizienter, transparenter und planbarer werden», heisst es in der Mitteilung.

Insbesondere gelte es, die Abhängigkeit der Produktion von Notfallzulassungen deutlich zu minimieren. Parlament und Bundesrat seien gefordert, hier Fortschritte zu erzielen. Der SOV und der VSGP verweisen dabei auf die parlamentarische Initiative Bregy.

Kommentare (2)

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  • Äedu | 10.11.2025

    Endlich ein Schritt in die richtige Richtung, weg von einer Ballenberg Landwirtschaft, zu einer Verantwortungsvollen produktiven und effizienten Landwirtschaft.


    Was hier produziert wird, muss nicht importiert werden!

    • Marco | 10.11.2025

      Und was hier so produziert wird, kann vielleicht gar nicht exportiert werden!

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