Gesuch um Allgemeinverbindlichkeit

Am Mittwoch hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Begehren von drei Branchen- und drei Produzentenorganisationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Sie möchten die Beiträge für die Finanzierung der Kommunikationsmassnahmen durch den Bundesrat für die Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen.

Am Mittwoch hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) das Begehren von drei Branchen- und drei Produzentenorganisationen im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Sie möchten die Beiträge für die Finanzierung der Kommunikationsmassnahmen durch den Bundesrat für die Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen.

Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) kann der Bundesrat in bestimmten Fällen die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch auf die Nichtmitglieder ausdehnen, teilt das BLW am Mittwoch mit.

Die Massnahmen müssen einerseits die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen und andererseits durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen. Grosses Gewicht haben die Repräsentativität der Organisationen und ihre internen Entscheidungsabläufe.

Im Handelsblatt wurden die Begehren um Ausdehnung der Beiträge auf Nichtmitglieder für die Dauer von vier Jahren veröffentlicht. Es handelt sich um folgende drei Branchen- und drei Produzentenorganisationen:

Emmentaler Switzerland, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
Schweizer Bauernverband, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
Schweizer Milchproduzenten, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
GalloSuisse, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
Interprofession du Vacherin Fribourgeois, erneute Ausdehnung nach einem Unterbruch von 2 Jahren
Branchenverband Schweizer Reben und Weine, erneute Ausdehnung nach einem Unterbruch von 3 Jahren

Durch die Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder informiert werden. Bis am 23. Oktober 2017 können sich Interessierte in einer Stellungnahme zu Handen des Bundesamts für Landwirtschaft dazu äussern. 

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