Die Umweltkommission (Urek) des Nationalrats hat der Motion «Gewässerräume. Geografische und topografische Verhältnisse besser berücksichtigen.» knapp zugestimmt. Diese verlangt, dass Gewässerräume verkleinert werden dürfen, wenn landwirtschaftliche Betriebe einen übermässig grossen Anteil ihrer ertragreichen Futterfläche verlieren würden.
Seit 2011 ist im Gewässerschutzgesetz festgelegt, dass die Kantone sogenannte Gewässerräume festlegen müssen. Das ging aus einem Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative «Lebendiges Wasser» hervor, die von den Initianten zurückgezogen wurde.
Gewässerraum verkleinern
Der Schweizer Bauernverband, der dem Gegenvorschlag seinerseits zugestimmt hatte, findet seither, dass die Gewässerräume laut Ausführungsverordnung des Bundesrates überdimensioniert sind. Denn der Lebensmittelproduktion wird dadurch Kapazität zur Lebensmittelproduktion entzogen, da der Gewässerraum nur extensiv bewirtschaftet werden kann. Landwirtschaftskreise engagierten sich, die Ausscheidung der Gewässerräume zu beschränken.
Die Umweltkommission des Nationalrates (UREK-N) hat der Motion, die eine Anpassung fordert, mit 13 zu 12 Stimmen knapp zugestimmt. Der Vorstoss verlangt eine Gesetzesanpassung, wonach in nicht kantonal oder national geschützten Gebieten und Landschaften ausserhalb der Bauzone die Grösse des Gewässerraumes verkleinert werden – unter der Bedingung, dass die geografischen und topografischen Verhältnisse dermassen sind, dass der Landwirtschaft resp. dem einzelnen Landwirtschaftsbetrieb ein übermässiger Anteil der ertragreichen Futtergrundlage entzogen wird.
Nutzfläche unter Druck
Nach Ansicht der Kommission ist die landwirtschaftliche Nutzfläche insbesondere in engen Bergtälern durch die geltende Regelung unter Druck. Die Kommission fordert deshalb eine Spezialregelung für jene Betriebe, deren Existenz durch die Festlegung von Gewässerräumen betroffen ist.
Aus Sicht der Minderheit würde die Umsetzung der Motion den Gewässerschutz aufweichen. Pragmatische Lösungen in engen Talböden seien bereits heute möglich. Zudem wäre eine Gesetzesänderung mitten in der Umsetzungsphase höchst problematisch. Die Minderheit verweist darauf, dass die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren und die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz die Motion zur Ablehnung empfehlen.
