Die Aargauer Regierung hat bei der Umsetzung der eidgenössischen Gewässerschutz-verordnung gegen Bundesrecht verstossen. Das Verwaltungsgericht hat auf Antrag von Umweltverbänden und des Fischereiverbandes vier Bestimmungen der Vollzugs-verordnung aufgehoben.
Die Umweltverbände WWF, BirdLife, Pro Natura und der Fischereiverband hatten die kantonale Auslegung von «dicht überbauten Gebieten» stark kritisiert. In den Erläuterungen des Entscheides der eidgenössischen Räte im März 2010 werden Quartiere in Basel am Rhein oder in Zürich an der Limmat genannt.Regierung wollte an kleineren Abständen festhalten
Der Regierungsrat habe jedoch kurzerhand sämtliche Bauzonen für «dicht überbaut» erklärt, beanstandeten die Verbände. Damit habe er die Umsetzung der Gewässerräume umgehen und an den bisherigen, kleineren Abständen festhalten wollen. Gegen diesen Entscheid reichten die Verbände einen Normenkontrollantrag ein.
Dieser Antrag wurde Ende September vollumfänglich gutgeheissen, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Vier Bestimmungen werden aufgehoben. Der Kanton Aargau kündigte am Freitag an, dass das Urteil direkte Konsequenzen haben werde.
Im Aargau liegen 13 Prozent der 3000 Kilometer Gewässer in Bauzonen. Der Kanton will nun prüfen, wie in Gemeinden, in welchen Bauzonen an Gewässer grenzen, konkret vorzugehen ist, wie das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mitteilte.
Kanton bedauert Entscheid, Umweltverbände erfreut
Der Kanton Aargau bedauert, dass mit dem Entscheid ein «pragmatischer Ansatz verunmöglicht» werde. Die Vollzugsverordnung sei im Bestreben erlassen worden, im Spannungsfeld zwischen Ökologie, Hochwasserschutz und Siedlungspolitik eine ausgewogene Lösung zu finden.
Die Verbände zeigten sich erfreut, dass der Aargau verpflichtet wird, das Gewässerschutzgesetz umzusetzen und Gewässerräume auszuscheiden. Die Verbände boten zudem an, bei der Umsetzung des Gewässerschutzes mitzuarbeiten und gute Lösungen zu suchen.