Grenzschutz nicht schwächen

Grundsätzlich begrüsst der Vorstand des Schweizer Bauernverbandes (SBV) die Anpassungen im Agrar-Verordnungspaket 2020. In Bezug auf die geplanten Neuerungen bei den Agrareinfuhrverordnungen, fürchtet er jedoch einen erhöhten Preisdruck auf Schweizer Lebensmittel.

Grundsätzlich begrüsst der Vorstand des Schweizer Bauernverbandes (SBV) die Anpassungen im Agrar-Verordnungspaket 2020. In Bezug auf die geplanten Neuerungen bei den Agrareinfuhrverordnungen, fürchtet er jedoch einen erhöhten Preisdruck auf Schweizer Lebensmittel.

Das Verordnungspaket 2020 liegt auf dem Tisch. Der Vorstand des Schweizer Bauernverbands (SBV) hat sich damit befasst.

Im Grundsatz unterschützt der SBV die meisten der vorgeschlagenen Änderungen, heisst es in einer Mitteilung. Dazu gehören beispielsweise die Anpassungen in der Pflanzenschutzmittelverordnung wie die Harmonisierung des Zulassungsverfahrens mit der EU oder die Restriktionen beim Mittelverkauf.

Gar nicht einverstanden ist der Bauernverband hingegen bei den vorgesehenen Neuerungen bei der Agrareinfuhrverordnung. "Diese führen zu einer Schwächung des Grenzschutzes. Das angedachte Windhundverfahren für die Verteilung der Importkontingente führt zu noch billigeren Importprodukten, welche dann auf den Markt kommen, wenn bereits genug Inlandware vorhanden ist", warnt der Bauernverband. Die führe zu sinkenden Preisen und gefährde die Inlandproduktion. Dadurch sinke das Einkommen der Bauernfamilien, schreibt der SBV. Die vorgeschlagenen Neuerungen bei den Agrareinfuhren widersprechen dem Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit.

Auch bezüglich der Milchpreisstützungsverordnung hat der Vorstand des SBV eine Entscheidung gefasst. Er lehnt die direkte Auszahlung der Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage an die Produzenten ab. Dadurch könne ein weiterer Preisdruck auf die Molkereimilch unterbunden werden.

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