Die Grünen Kanton Zürich schliessen Kantonsrat Urs Hans wegen seiner Aussagen zur Coronapandemie aus der Partei aus. Dies hat der Parteivorstand am Dienstag mit 13 zu 2 Stimmen beschlossen.
Parteipräsidentin Marionna Schlatter bestätigte den Parteiausschluss, über den am Mittwoch NZZ online berichtet hatte. Geschäfts- und Fraktionsleitung distanzierten sich bereits im Mai in einer Mitteilung von den Aussagen ihres Parteimitglieds. Dessen «abenteuerliche Thesen zur Pandemie und zur Behandlung von COVID-19» entbehrten jeglicher wissenschaftlicher Grundlage.
Im Kantonsrat vertrat Hans gemäss NZZ die Meinung, die Covid-19-Pandemie sei bloss eine hartnäckige Grippe. Auch sagte er, dass das Ebola-Virus erst ansteckend geworden sei, nachdem es im Labor verändert worden sei. Und das Coronavirus stamme aus einem Labor in Wuhan. Die Partei distanzierte sich umgehend von den Aussagen von Urs Hans. Am Dienstag hat der Vorstand der Grünen Zürich mit 13 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung entschieden, Hans auszuschliessen.
«Auch wenn es uns nicht leichtgefallen ist: Wir stellten einen Vertrauensverlust fest. Eine weitere Zusammenarbeit ist nicht mehr möglich», führte Nationalrätin und Parteipräsidentin Marionna Schlatter gegenüber der NZZ aus. Auch habe sich Hans uneinsichtig gezeigt. Der Biolandwirt sagte gegenüber der Zeitung, dass langjährige Fraktionspräsidentin Esther Guyer gewonnen habe. Sie habe seinen Kampf gegen Impfungen nie verstanden. Sein Hauptmotiv sei, dass die Entwicklung in Richtung einer generellen Zwangsimpfung laufe. Dagegen wehre er sich.
Urs Hans will Kantonsrat für den Wahlkreis Winterthur-Land bleiben. Bei einer anderen Fraktion werde er sich nicht anbiedern, sagte er zur NZZ.
Der 68-jährige Landwirt aus Turbenthal hatte schon 2013 für Schlagzeilen gesorgt. Das Bundesgericht hatte den grünen Kantonsrat wegen Impfverweigerung und fahrlässiger Tierquälerei verurteilt. Hans hatte sich geweigert, seine Rinder gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Zudem hatte er ein krankes Rind homöopathisch behandelt und trotz der Verschlechterung seines Zustands keinen Tierarzt gerufen.