GV-Organismen: Bundesrat will Haftung regeln

Die Schweiz soll nach dem Willen des Bundesrats einem internationalen Abkommen im Bereich der Biodiversität beitreten. Konkret geht es um die Haftung bei Schäden an der Biodiversität, die durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht werden.

sda |

Die Schweiz soll nach dem Willen des Bundesrats einem internationalen Abkommen im Bereich der Biodiversität beitreten. Konkret geht es um die Haftung bei Schäden an der Biodiversität, die durch gentechnisch veränderte Organismen verursacht werden.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Genehmigung des sogenannten Nagoya/Kuala Lumpur-Zusatzprotokolls ans Parlament weitergeleitet, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitteilte. 

Zusatzprotokoll

Es handelt sich um ein Unterprotokoll zum Protokoll von Cartagena aus dem Jahr 2000. Letzteres regelt den Handel von gentechnisch veränderten Organismen mit dem Ziel, negative Auswirkungen der Biotechnologie auf Mensch und Umwelt zu verhindern. Die Frage der Haftung bei allfälligen Schäden liessen die Verhandlungspartner damals allerdings offen. 

Dieser Punkt wurde dann im Oktober 2010 in einem Zusatzprotokoll geregelt. Die Behörden der Vertragsländer können demnach von Personen, die mit gentechnisch veränderten Organismen Schäden an der Biodiversität anrichten, sämtliche entstandenen Kosten zurückfordern. 

Keine Rechtsanpassung 

Die Schweiz unterzeichnete das Protokoll zusammen mit 49 anderen Staaten. Das geltende Gentechnikgesetz in der Schweiz sei konkreter und umfassender ausgestaltet als das Zusatzprotokoll, schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zuhanden des Parlaments. Deshalb könne dieser internationale Mindeststandard ohne Anpassungen des schweizerischen Rechts ratifiziert werden. 

Das Zusatzprotokoll wird allerdings erst dann in Kraft treten, wenn es von 40 Staaten ratifiziert worden ist. Bis Ende Juni wurde dieser Schritt in 13 Ländern sowie der Europäischen Union vollzogen.

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