GVO-Moratorium in Beratung

Das Gentech-Moratorium läuft Ende 2017 aus. Der Nationalrat hat am Dienstag als Erstrat die Beratungen über eine weitere Verlängerung aufgenommen.

Das Gentech-Moratorium läuft Ende 2017 aus. Der Nationalrat hat am Dienstag als Erstrat die Beratungen über eine weitere Verlängerung aufgenommen.

Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist in der Schweiz verboten, ein entsprechendes Moratorium hat das Parlament bereits zweimal verlängert. Ausnahmen gelten für Forschungszwecke. Der Bundesrat will das noch bis Ende nächsten Jahres geltende Verbot nun um weitere vier Jahre verlängern. Für die Zeit danach soll eine gesetzliche Grundlage den Anbau von Gentech-Pflanzen regeln.

In der vorberatenden Kommission des Nationalrates stiess der Vorschlag des Bundesrates auf wenig Gehör. Eine Mehrheit will das Moratorium auf unbefristete Zeit verlängern - aus unterschiedlichen Gründen. Einige Gegner stellen sich grundsätzlich gegen den Einsatz von Gentechnologie bei Pflanzen. Andere wollen keine zeitliche Begrenzung des Verbots, um nicht alle vier Jahre wieder über eine Verlängerung befinden zu müssen.

Auf Ablehnung stiessen in der Kommission folglich auch die konkreten Vorschläge des Bundesrates zur kontrollierten Einführung von Gentech-Pflanzen ab 2021. Der Bundesrat will Gentechnologie in speziell geschaffenen Anbaugebieten zulassen. Damit es nicht zu einer Vermischung von gentechfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen kommt, sollen verschiedene Schutzbestimmungen erlassen werden. Unter anderem könnten Isolationsabstände festgelegt oder Massnahmen zur Beschränkung des Pollenflugs ergriffen werden.

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