GVO: SR stimmt Abkommen über Haftung zu

Die Schweiz soll ein internationales Protokoll ratifizieren zur Haftungsregelung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen an der Biodiversität, welche über Grenzen hinweg verbreitet wurden. Das hat der Ständerat am Mittwoch als Zweitrat beschlossen.

sda |

Die Schweiz soll ein internationales Protokoll ratifizieren zur Haftungsregelung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen an der Biodiversität, welche über Grenzen hinweg verbreitet wurden. Das hat der Ständerat am Mittwoch als Zweitrat beschlossen.

Im Nationalrat hatten sich SVP und ein Teil der FDP noch gegen das Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur gestellt. Im Ständerat gab es kaum Widerstand: Die kleine Kammer stimmte der Vorlage mit 35 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Nagoya/Kuala Lumpur ist ein Unterprotokoll zum Protokoll von Cartagena aus dem Jahr 2000, welches den Handel mit gentechnisch veränderten Organismen regelt.

Es legt fest, welche Massnahmen im Schadenfall zu treffen sind und wer diese ergreifen muss. Die Haftung wird so geregelt, dass Behörden der Vertragsländer von Personen, die mit gentechnisch veränderten Organismen Schäden an der Biodiversität anrichten, sämtliche entstandenen Kosten zurückfordern können.

Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Zusatzprotokolls bereits vollständig. Die Regeln der Schweiz gingen in einigen Punkten sogar weiter als jene des Abkommens, sagte Umweltministerin Doris Leuthard. Die Anpassung von Schweizer Gesetzen ist für die Umsetzung daher nicht nötig.

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