Häusliches Abwasser darf zu Schafgülle

Häusliches Abwasser von Landwirtschaftsbetrieben soll nicht nur mit Rinder- und Schweinegülle vermischt werden dürfen, sondern auch mit den Ausscheidungen von Schafen, Ziegen und Pferden.

sda/sam |

Häusliches Abwasser von Landwirtschaftsbetrieben soll nicht nur mit Rinder- und Schweinegülle vermischt werden dürfen, sondern auch mit den Ausscheidungen von Schafen, Ziegen und Pferden.

Gegen den Willen des Bundesrats hat der Nationalrat mit 144 zu 32 Stimmen bei 17 Enthaltungen eine entsprechende Motion von Andreas Aebi (SVP, BE) angenommen. Er ist der Meinung, dass die Gewässerschutzbestimmungen aus dem Jahr 1991 heute überholt sind. Die Haltung von Schafen, Ziegen und Pferden habe sich in den letzten zwanzig Jahren jedoch stark verändert und finde heute zunehmend auf Betrieben mit einer grösseren Anzahl Tieren statt, argumentierte Aebi in seinem Vorstoss. Bundesrätin Doris Leuthard warnte vergeblich davor, die Anschlusspflicht an die Kanalisation gänzlich aufzuheben. Sie zeigte sich jedoch offen, im Einzelfall praktikable Lösungen zu finden.

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