Das Bundesamt für Energie (BFE) muss beim geplanten Um- und Neubau der Hochspannungsleitung zwischen Wattenwil und Mühleberg im Kanton Bern für weite Streckenteile Varianten zur Erdverlegung prüfen. Betroffen sind laut Bundesgericht sämtliche landschaftlich geschützten Gebiete.
Das BFE hatte dem Energiekonzern BKW 2010 die Plangenehmigung für den Ausbau der bestehenden Freileitung zwischen Wattenwil und Mühleberg erteilt. Demnach sollte die Leitung auf einer Länge von knapp 30 Kilometern als Freileitung realisiert werden können.
Nur für eine Teilstrecke in der landschaftlich geschützten Gegend von Rümligen verlangte das BFE die Ausarbeitung einer Studie für eine Erdverlegung. Das Bundesverwaltungsgericht hiess vor knapp einem Jahr Beschwerden der Gemeinden Riggisberg und Köniz teilweise gut und schickte die Sache zu weiteren Abklärungen ans BFE zurück.
Mehr Klarheit
Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass in bestimmten Gebieten zusätzliche Erdverlegungsvarianten zu prüfen seien. Allerdings wurde im Urteil offenbar nicht eindeutig festgelegt, welche Streckenteile nun exakt betroffen sind.
Das Bundesgericht hat nun für Klarheit gesorgt und die Beschwerden der Gemeinden Riggisberg, Niedermuhlern, Rüeggisberg, Rümligen und Köniz sowie von zahlreichen mitbeteiligten Privatpersonen teilweise gutgeheissen. Die Plangenehmigung wird als Ganzes aufgehoben und die Sache ans BFE zurückgeschickt.
Diese muss nun für weite Streckenteile zusätzlich Varianten für eine Erdverlegung prüfen. Betroffen sind folgende Gebiete: Für die Umfahrung Oberscherli, die Umgebung der Weiler Mengesdorf, Liebewil und Herzwil sowie für Gebiete, die dem eidgenössischen Landschaftsschutz unterstehen.
Experten beiziehen
Darüber hinaus ist die unterirdische Verlegung zu prüfen bei sämtlichen Landschaftsschutzgebieten von kantonaler, regionaler und sogar bloss kommunaler Bedeutung. Dies umfasst laut Gericht einen Grossteil der Strecke von Wattenwil bis Oberwangen, insbesondere das kommunale Landschaftsschutzgebiet im Wangental.
Nicht durchgedrungen sind die Beschwerdeführer mit ihrer Forderung nach Prüfung einer Verkabelung der gesamten Leitungsstrecke sowie nach Durchführung eines Sachplanverfahrens. Allerdings hat das Bundesgericht das BFE verpflichtet, bei seinen Abklärungen einen unabhängigen und international anerkannten Experten beizuziehen.
Der Leitungsausbau auf eine 220 Kilovoltleitung dient laut BKW der längerfristigen Versorgungssicherheit des Grossraums Bern sowie der sicheren Stromversorgung des Alp-Transit-Basistunnels Lötschberg.
Urteil 1C_129/2012 vom 12.11.2012