Hofübernahme: Bundesrat unterstützt Starthilfe bis 40 Jahre

Wer für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs ein zinsloses Darlehen beziehen möchte, darf aktuell nicht älter als 35 Jahre sein. Eine Motion will diese Altersgrenze auf 40 Jahre erhöhen. Der Bundesrat hat diese Motion nun zur Annahme empfohlen. Die Kleinbauern-Vereinigung zeigt sich hocherfreut über diesen Entscheid.

pd/ome |

Kilian Baumann, Nationalrat und Präsident der Kleinbauern-Vereinigung, hat in der Sommersession gemeinsam mit Mitunterzeichnenden aus allen Fraktionen die Motion 25.3735 eingebracht. Ziel der Motion ist es, die Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur anzupassen.

Der Bundesrat anerkennt nun den Handlungsbedarf und empfiehlt die Annahme der Motion. In einer Mitteilung zeigt sich die Kleinbauern-Vereinigung erfreut über diesen Entscheid. Auslöser für die Motion ist der Strukturwandel in der Landwirtschaft. Um dem Hofsterben entgegenzuwirken, seien dringend Massnahmen nötig, schreibt die Kleinbauern-Vereinigung.

Kleine und mittelgrosse Höfe verschwinden

Die Anzahl der Schweizer Bauernbetriebe sinkt kontinuierlich. Im vergangenen Jahr haben 644 Bauernhöfe den Betrieb eingestellt. Während kleine und mittelgrosse Höfe verschwinden, wachsen die verbleibenden Betriebe weiter an. Dieser Strukturwandel dürfte sich aufgrund der demografischen Entwicklung im Landwirtschaftssektor in den nächsten Jahren noch akzentuieren und ist mit diversen Problemen verbunden, schreibt die Kleinbauern-Vereinigung.

Eine industrielle Landwirtschaft mit immer weniger, einseitig spezialisierten Betrieben schaffe Abhängigkeiten, einen Verlust der Vielfalt und gefährde so die Versorgungssicherheit. Für eine vielfältige und resiliente Landwirtschaft brauche es dringend Massnahmen, um dem Hofsterben entgegenzuwirken. Die Motion zur Anpassung der Starthilfe an die aktuelle Altersstruktur sei eine solche Massnahme.

Anpassung an neue Realität

Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Deshalb gewährt der Bund Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte. Bisher konnten diese jedoch nur bis zum vollendeten 35. Lebensjahr beantragt werden.

Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben, im Durchschnitt jedoch 36,7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt sogar 42,1 Jahre alt.

Mit der Motion Bauman soll die Starthilfe an die Realität angepasst werden. Die Altersgrenze zum Bezug des einmaligen zinslosen Darlehens soll künftig bei 40 statt wie bisher bei 35 Jahren liegen. So soll der Einstieg in die Landwirtschaft bzw. der Generationenwechsel erleichtert werden.

Lesen Sie dazu auch den Artikel «Hofübernahme: Baumann will Starthilfe bis 40 Jahre»

Kommentare (2)

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  • Sepp | 29.08.2025

    So ein Blödsinn das verhindert bei vielen Hofübernehmern eine zeitnahe Übernahme.


    Wenn man bis 35 nicht genug Geld gespart hat, ist es vielleicht besser keinen Betrieb zu übernehmen.

    • WILLKOMMEN5 | 30.08.2025
      Leider gibt es auch die ältere Generation, die pardout die Zügel nicht abgeben wollen. Wie soll da der Sohn/Tochter frühzeitig übernehmen?
      Es ist eine sehr gute Sache, nimmt den finanziellen und zeitlichen Druck der übernahmegeneration etwas
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