Der Walliser und der Waadtländer Bauernverband lehnen die Hornkuh-Initiative ab. Das Anliegen gehöre nicht in die Bundesverfassung.
Die Walliser Landwirtschaftskammer lehnt die Hornkuh-Initiative ab. Man habe zwar grosse Sympathien für behornte Kühe, trotzdem empfehle man ein Nein. Die Förderung von Hornkühen gehöre nicht in die Bundesverfassung. Ein solches Anliegen könne – falls erwünscht – über die Direktzahlungs-Verordnung geregelt werden, heisst es in einer Mitteilung. Weiter betont die Walliser Landwirtschaftskammer, dass mit behornten Tieren das Risiko von Verletzungen zunehme.