Der befristete Mehrwertsteuer-Sondersatz für die Hotellerie soll dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) hat einer entsprechenden Gesetzesänderung mit 16 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt.
Der Entwurf geht nun in die Vernehmlassung, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Die Gesetzgebung geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von CVP-Nationalrat Dominique de Buman (FR), der die Kommissionen beider Räte zugestimmt haben.
Nach Ansicht der WAK-Mehrheit rechtfertigt die schwierige Situation der Hotellerie und des Tourismus allgemein eine unbefristete Weiterführung des Sondersatzes für das Übernachten im Hotel von 3,8 Prozent. Sie möchte der Branche damit Planungssicherheit geben, wie es in der Mitteilung heisst. So könnten die Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden.
Die Minderheit der Kommission will die Befristung beibehalten. Sie beantragt, den Sondersatz zunächst bis 2020 beizubehalten. Dieser war 1996 befristet eingeführt worden, um die Hotellerie zu stützen. Seither wurde er fünf Mal verlängert. Dem Bund entgehen dadurch rund 200 Millionen Franken pro Jahr. Der Normalsatz beträgt aktuell 8 Prozent, der reduzierte Satz für lebensnotwendige Güter 2,5 Prozent.