Humusauftrag: Nur mit Bewilligung

Die Aargauer Regierung sieht keine dringende Notwendigkeit, das Bewilligungsverfahren für Terrainveränderungen und Humusauftrag zu lockern.

Die Aargauer Regierung sieht keine dringende Notwendigkeit, das Bewilligungsverfahren für Terrainveränderungen und Humusauftrag zu lockern.

Nach aargauischer Praxis sind Terrainveränderungen nur zulässig, wenn ohne wesentliche Landschaftsveränderung mit relativ wenig Aufwand gewichtige Vorteile für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung erzielt werden können. Die geltende Regelung erlaubt bewilligungsfreie Terrainveränderungen von 80 cm bis zu 100m2  Fläche. 

Drei bäuerliche Motionäre im Grossen Rat verlangten, dass ein Humusauftrag bis 25 cm auf unbegrenzter Fläche ohne Bewilligung möglich würde, um bürokratische Hürden abzubauen und zu verhindern, dass sauberer Oberboden in Deponien entsorgt wird. Eine solche Deponierung sei bereits untersagt, teilt die Regierung mit. Überdies sei die Nachfrage nach hochwertigem Oberboden gross. Es bestehe eher die Gefahr, dass  minderwertiges Material für Aufhumusierung verwendet werde. 

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