Die IG Anbindestall Schweiz fordert Augenmass und Zurückhaltung bei den ÖLN-Kontrollen, weil ab diesem Jahr anhand einer neuen Kontrollliste geprüft werde, ob ein Betrieb die wichtigsten Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) erfülle.
Die Interessengemeinschaft fordert in ihrer Medienmitteilung:
- Nicht permanent zugängliche Laufhöfe sollen breitflächig über bewachsenen Boden entwässert werden können.
- Gülle- und Mistlager sowie Plätze für den Umschlag von Gülle, Silage oder Co-Substraten sowie Waschplätze für Mistzetter und Güllefässer sind objektiv und mit Vernunft zu beurteilen, dasselbe gilt bei Füll- und Waschplätzen für Spritzgeräte.
- Weideschäden sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsbedingungen zu betrachten. Leichte Trittschäden sollen bei Nässe toleriert werden.