IG Anbindestall will mildere Kontrollen

Die IG Anbindestall Schweiz fordert Augenmass und Zurückhaltung bei den ÖLN-Kontrollen, weil ab diesem Jahr anhand einer neuen Kontrollliste geprüft werde, ob ein Betrieb die wichtigsten Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) erfülle.

Die IG Anbindestall Schweiz fordert Augenmass und Zurückhaltung bei den ÖLN-Kontrollen, weil ab diesem Jahr anhand einer neuen Kontrollliste geprüft werde, ob ein Betrieb die wichtigsten Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) erfülle.

Die Interessengemeinschaft fordert in ihrer Medienmitteilung:

 

  • Nicht permanent zugängliche Laufhöfe sollen breitflächig über bewachsenen Boden entwässert werden können.

  • Gülle- und Mistlager sowie Plätze für den Umschlag von Gülle, Silage oder Co-Substraten sowie Waschplätze für Mistzetter und Güllefässer sind objektiv und mit Vernunft zu beurteilen, dasselbe gilt  bei Füll- und Waschplätzen für Spritzgeräte.

  • Weideschäden sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Witterungsbedingungen zu betrachten. Leichte Trittschäden sollen bei Nässe toleriert werden. 

 


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