Individualbesteuerung: Bäuerinnen und SBV uneinig

Am 8. März stimmt die Schweiz über die Einführung der Individualbesteuerung ab. Die Präsidentinnenkonferenz des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands (SBLV) beschliesst Stimmfreigabe – im Gegensatz zum Schweizer Bauernverband.

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Das neue Gesetz habe Vor- und Nachteile, schreibt der Verband in einer Mitteilung. Zu den kritischen Punkten zählen für die Bäuerinnen die prognostizierten Steuerausfälle, der administrative Mehraufwand sowie eine höhere Steuerbelastung für rund 14 Prozent der Steuerpflichtigen.

SBLV: Jedes Paar soll selbst wählen können

Als positive Faktoren heben die Landfrauen die Beseitigung steuerlicher Hindernisse für die Erwerbstätigkeit von Frauen, die Stärkung der finanziellen Eigenständigkeit, die Verbesserung der Altersvorsorge sowie die Verringerung des Renten-Gender-Gaps hervor.

Innerhalb des Verbandes gebe es ein geteiltes Meinungsbild, schreibt der SBLV. Mit der Stimmfreigabe soll den unterschiedlichen Lebens- und Familiensituationen der Mitglieder Rechnung getragen werden. «Jedes Paar soll die Möglichkeit haben, das für sich passende Familienmodell frei zu wählen und möglichst keine Benachteiligungen zu erleiden», so der Verband. Er erkenne den Wandel hin zu mehr Eigenverantwortung und wirtschaftlicher Selbstständigkeit von Frauen.

SBV warnt vor Vorlage

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) lehnt die Vorlage ab. Die landwirtschaftlichen Betriebe seien Familienunternehmen. «Ihr Einkommen entsteht oft gemeinsam, nicht individuell», hält der Verband fest. Bäuerliche Ehepaare müssten jährlich eine künstliche Einkommens- und Vermögensaufteilung vornehmen. Das neue Gesetz verkompliziere die Situation und sei konfliktanfälliger, so der SBV.

Das neue Gesetz führe zu einem massiven zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Nebst dem Steuerausfall entstünden Zusatzkosten in der Verwaltung. Die Bundesfinanzen gerieten unter Druck. Der Spardruck auf die Landwirtschaft – den landwirtschaftlichen Rahmenkredit mit den Direktzahlungen – sei gemäss Verband nicht gebannt. Im schlimmsten Fall würden die Bauernfamilien doppelt bezahlen. «Einerseits mit deutlichem administrativem Mehraufwand und allenfalls sogar höherer Steuerbelastung. Andererseits durch weniger Bundesgeld zur Entschädigung ihrer erbrachten allgemeinwirtschaftlichen Leistungen», schreibt der SBV.

Privatpersonen einzeln besteuern

Heute werden Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit getrennten Veranlagungen. Die sogenannte Heiratsstrafe trifft vor allem Ehepaare, bei denen beide Partner ähnlich hohe Einkommen haben.

Das Gesetz über die Individualbesteuerung verlangt, dass Bund, Kantone und Gemeinden Privatpersonen einzeln besteuern müssen – unabhängig vom Zivilstand – und diese ihre eigenen Einkommen versteuern. Das Steuertarif-Modell hat das Parlament so gestaltet, dass sich die Ausfälle bei der Bundessteuer im Steuerjahr 2026 auf rund 630 Millionen Franken belaufen würden. Davon entfallen etwa 130 Millionen Franken auf die Kantone, weil sie einen Teil der Bundessteuereinnahmen erhalten.

Kommentare (3)

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  • Barbara Freiburghaus | 04.02.2026
    Der Systemwechsel ist mit einem einmaligen Initialaufwand verbunden. Danach ist das System einfacher, fairer und repräsentativer für die heutige Gesellschaft. Darum ein klares JA zur Individualbesteuerung am 8. März 2026.
    • Fred | 04.02.2026
      Leider ist es bei einem Ja von neuem ungerecht:
      Wenn nur der eine Ehepartner verdient und der andere den Kinder schaut, müssten sie viel mehr Steuern bezahlen ( bis 10 x mehr), als wenn beide 50% arbeiten.
      Wenn schon etwas neues, dann etwas gerechtes!
  • Gesunder Menschenverstand | 04.02.2026
    Individualbesteuerung annehmen --> Bürokratie fördern, tausende Beamte einstellen, die wir Steuerzahler bezahlen müssen.
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