
Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zukünftig verpflichtet, dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln zu melden.
BLW
Der Verein «nichtszumelden.ch» mit Präsident Kilian Zwick und Aktuar Fritz Gerber lehnt die Mitteilungspflichten für Dünger, Futtermittel und Pflanzenschutzmittel via Digiflux ab. Die Mitglieder des Vereins wollen Digiflux-Meldungen boykottieren.
Gegen Meldepflicht für Nährstoffe
Der Verein war am Entscheid des Ständerats beteiligt, der gegen den Antrag des Bundesrats mehreren Vorstössen zustimmte, welche die Meldepflicht für Nährstoffe aus dem Gesetz streichen und diejenige für Pflanzenschutzmittel auf die Inverkehrbringer beschränken wollen.
Die Wirtschaftskommission des Ständerats arbeitet derzeit eine Vorlage aus. Am Ende könnte mit dem Segen des Schweizer Bauernverbands ein Kompromiss resultieren, der die Meldepflicht für Nährstoffe streicht, diejenige für Pflanzenschutzmittel auf Betriebsebene aber stehen lässt. Ein Resultat, das gewisse Pflanzenbauern als «Opferung des Pflanzenbaus» bezeichnen würden.
«Aus Freiwilligkeit wurde immer Pflicht»
Der Verein stösst sich daran, dass die zwei grossen Labelorganisationen Bio Suisse und IP-Suisse nach den politischen Entscheidungen geschrieben haben: «Digiflux soll weiterbestehen und allen interessierten Betrieben freiwillig zur Verfügung stehen.» Mehr Transparenz entlang der Stoffflüsse sei ein zentraler Bestandteil des politischen Kompromisses als Antwort auf die Trinkwasser- und die Pestizidinitiative, so die zwei Verbände. Sie erinnerten mit diesem Satz daran, dass das Parlament im Frühling 2021 der parlamentarischen Initiative 19.475 zugestimmt hatte. Dieser Vorstoss brachte die gesetzlichen Grundlagen für Digiflux. Darum verlangten verschiedene Vorstösse Gesetzesänderungen, um die Meldepflichten zu streichen.
Am Samstag warnte der Verein in einem Inserat auf Seite 2 im «Schweizer Bauer»: «Aus Freiwilligkeit wurde immer Pflicht.» Und weiter: «Gleichzeitig wollen IP-Suisse und Bio Suisse ihre eigenen Mitglieder über die Verbandsrichtlinien zwingen, diese Daten künftig lückenlos zu melden! Und das, ohne die Mitglieder vorher ordentlich zu informieren oder gar um ihre Meinung zu bitten.» Unter anderem rief der Verein dazu auf, bei IP-Suisse-Präsident Andreas Stalder und Bio-Suisse-Präsident Urs Brändli anzurufen und «dem Ärger Luft zu machen».
Stellungnahme an alle Mitglieder verschickt
IP-Suisse hat auf das Inserat mit einem Mail an ihre Mitglieder reagiert, das sie am Montagabend versandte. Darin heisst es: «IP-Suisse respektiert die Beratungen und Entscheide der eidgenössischen Räte sowie die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen vollumfänglich.
Sie weist die Behauptung entschieden zurück, sie versuche mit verdeckten Massnahmen, einen parlamentarischen Entscheid zu umgehen oder infrage zu stellen.» Als landwirtschaftliche Organisation setze sich IP-Suisse konsequent für administrative Vereinfachungen ein. Jede gegenteilige Darstellung verzerre ihre Haltung und ihr Engagement.
Kein Versprechen, dass es freiwillig bleibt
«Ebenso unzutreffend ist die Behauptung, IP-Suisse wolle ihren Mitgliedern über interne Richtlinien eine allgemeine Meldepflicht auferlegen. Mit dem Vorschlag einer freiwilligen Nutzung der Plattform Digiflux bleibt IP-Suisse ihrem Grundsatz treu: Es sollen keine zusätzlichen Verpflichtungen eingeführt werden. Die Nutzung der Plattform erfolgt auf freiwilliger Basis.» Was bei diesem Satz nicht steht: eine Versicherung, dass das immer so bleiben wird, ein öffentliches Versprechen, dass Digiflux-Meldungen bei IP-Suisse nie, auch in einigen Jahren nicht, obligatorisch werden.
Weiter schreibt IP-Suisse, die Urheber der Anzeige riefen zum Widerstand auf. Da die vorgeschlagene Nutzung freiwillig sei, bleibe die Zielrichtung dieses Aufrufs unklar. «Solche Formulierungen tragen zur Polarisierung bei, anstatt einen konstruktiven Austausch zu fördern. IP-Suisse ist eine demokratisch organisierte Organisation, die die Landwirtschaft durch den Dialog und die Entwicklung offener Lösungen voranbringen will. Eine solche Debatte muss jedoch auf überprüfbaren Fakten, Ehrlichkeit und gegenseitigem Respekt beruhen.»
Die veröffentlichte Anzeige enthalte unzutreffende Aussagen, so IP-Suisse weiter, die geeignet sind, die Leserschaft irrezuführen. Organisationen und Einzelpersonen seien darin öffentlich kritisiert worden, ohne vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten zu haben. «Ein solches Vorgehen ist nicht akzeptabel. IP-Suisse prüft derzeit die weiteren Schritte und behält sich vor, alle ihr angemessen erscheinenden Massnahmen zu ergreifen.» Mit «weitere Schritte» könnte IP-Suisse in der Stellungnahme juristische Schritte meinen.