Ittigen vor Gericht abgeblitzt

Im Rechtsstreit mit dem Kanton Bern ist die Gemeinde Ittigen vor Verwaltungsgericht abgeblitzt. Das geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervor.

Im Rechtsstreit mit dem Kanton Bern ist die Gemeinde Ittigen vor Verwaltungsgericht abgeblitzt. Das geht aus einem am Mittwoch publizierten Urteil hervor.

Der Streit dreht sich um das Inventar der Fruchtfolgeflächen. Der Regierungsrat war nicht bereit, die Fruchtfolgeflächen in den Entwicklungsgebieten Ittigenfeld und Chasseralstrasse aus dem Inventar zu entlassen.

Dieses Vorgehen war rechtens, befand das Verwaltungsgericht und wies die Beschwerde der Gemeinde Ittigen ab. Diese hatte eine Verletzung der Gemeindeautonomie geltend gemacht. Ob das letzte Wort gesprochen ist, bleibt offen: Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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