
Wolfsrudel können jeweils vom 1. September bis zum 31. Januar reguliert werden.
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Aktuell leben gemäss offiziellen Angaben 43 Wolfsrudel mit insgesamt rund 350 Wölfen in der Schweiz. In der Jagdverordnung seien als Schwellenwert für den Erhalt der Art 12 Wolfsrudel, verteilt auf fünf Kompartimente, festgelegt. Darüber informiert der Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren in seiner neusten Mitteilung.
Defizite
Er verweist ausserdem auf die aktuell gängige Praxis seit Inkrafttreten des revidierten Jagdgesetzes: Wolfsrudel können jeweils vom 1. September bis zum 31. Januar reguliert werden. Die Kantone reichen dafür Gesuche beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein, das diese prüft und bewilligt. Die erste Regulierungsperiode fand 2023 statt.
Jagdgesetz und Jagdverordnung wiesen zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, enthielten jedoch weiterhin «erhebliche Mängel», schreibt der Verein. Die Verordnung regle zwar die Wolfsregulation, den Herdenschutz, die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die finanzielle Beteiligung des Bundes. In der praktischen Umsetzung bestünden jedoch nach wie vor Defizite.
Wölfe in der Nähe von Wohngebieten
Der Verein stelle wiederholt fest, dass die Kantone die gesetzlichen Vorgaben unterschiedlich umsetzten. Dies führe zu Rechtsunsicherheiten und beeinträchtige die Wirksamkeit der bundesrechtlichen Regelungen. Die Verantwortung der Kantone sei klar definiert, weshalb ein koordinierter Vollzug unerlässlich sei.
Mit Blick auf die Sicherheit der Bevölkerung sieht der Verein zudem Handlungsbedarf. Begegnungen mit Wölfen in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten führten zu Verunsicherung. Deshalb fordert der Verein, dass Wölfe, die sich dauerhaft oder wiederholt im Siedlungsgebiet aufhalten, gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden.
Fehlende personelle Ressourcen und Ausrüstung
Für Wolfsregulationen und Einzelabschüsse brauche es zudem ausreichend Fachpersonal, geeignete Hilfsmittel und praxistaugliche Konzepte. In mehreren Kantonen fehlten derzeit sowohl personelle Ressourcen als auch die notwendige Ausrüstung, um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, schreibt der Verein.
Die Hauptverantwortung liege bei den Kantonen, während der Bund die finanzielle Unterstützung sicherstelle. Der Verein habe die betroffenen Kantone deshalb schriftlich aufgefordert, die bereitgestellten Mittel zweckgemäss einzusetzen und die geltende Gesetzgebung einheitlich sowie konsequent umzusetzen.
Infos zum Verein
Der Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume vor Grossraubtieren setzt sich nach eigenen Angaben seit 2015 für die Interessen der Landwirtschaft, des Tourismus sowie der vom Wolf betroffenen Bevölkerung im Zusammenhang mit Grossraubtieren ein.