Kanton Waadt möchte Inkraftsetzung des Raumplanungsgesetzes verschieben

Der Regierungsrat des Kantons Waadt verlangt vom Bundesrat weitere Erläuterungen zur Anwendung des revidierten Raumplanungsgesetzes, über das am 3. März abgestimmt wird. Unter anderem möchte er, dass die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes bis 2015 verschoben wird.

sda |

Der Regierungsrat des Kantons Waadt verlangt vom Bundesrat weitere Erläuterungen zur Anwendung des revidierten Raumplanungsgesetzes, über das am 3. März abgestimmt wird. Unter anderem möchte er, dass die Inkraftsetzung des neuen Gesetzes bis 2015 verschoben wird.

Die Waadtländer Regierung zeigte sich am Donnerstag «extrem beunruhigt» über die Umsetzung der Vorlage. «Verschiedene Behauptungen in der aktuellen politischen Debatte bedürften dringend einer Klärung ihrerseits», heisst es in einem von Regierungspräsident Pierre-Yves Maillard unterzeichneten Brief.

Die Regierung will vor allem wissen, ob der kantonale Richtplan die in den Übergangsbestimmungen festgelegten Bedingungen erfüllt. Sie erhofft sich zudem eine Bestätigung dafür, dass das Verbot der Vergrösserung der Gesamtfläche der Bauzonen im Kanton Waadt nicht angewandt wird.

Die Waadtländer Regierung ist zugleich über ein zu schnelles Inkrafttreten des Gesetzes besorgt. Sie verlangt deshalb vom Bundesrat, dieses bis Anfang 2015 zu verschieben.

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