Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK) will das Gewässerschutzgesetz nicht schon wieder lockern. Sie lehnt mehrere Vorstösse ab, die der Nationalrat letztes Jahr gutgeheissen hatte.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates hat sich auf der Grundlage von 13 Vorstössen und Standesinitiativen – darunter einer Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP, LU) – mit der Renaturierung der Gewässer befasst. Nach sorgfältiger Prüfung verschiedener Anliegen zeigt sich die Kommission im Grundsatz mit dem von der Verwaltung eingeschlagenen Weg einverstanden und will den Gesetzestext nicht anpassen.
Volksinitiative zurückgezogen
Laut Mitteilung sieht sie einzig hinsichtlich der Fruchtfolgeflächen (FFF) im Gewässerraum Anpassungsbedarf und empfiehlt deshalb ohne Gegenstimme ihrem Rat, einen Teil der Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen. Demnach soll Gewässerraum nicht als FFF gelten und kann deshalb nicht den Status einer «potenziellen» FFF erhalten. Die Beratung der übrigen hängigen Geschäfte wurde bis zum Schluss der Umsetzung sistiert.
Die Wogen waren hoch gegangen, als die grosse Kammer mehrere Standesinitiativen und Motionen annahm, die eine Lockerung des Gewässerschutzes zum Ziel hatten. Als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» war dieses erst 2011 verschärft worden, worauf der Schweizerische Fischerei-Verband die Initiative zurückzog.
4000 von insgesamt 15'000 Kilometer müssen revitialisiert werden
Zentrales Element des Kompromisses war die Festlegung des Gewässerraumes: 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauten Gewässer müssen revitalisiert werden. Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen ausgeschieden werden.
Diese Vorschrift stiess in der Umsetzung auf politischen Widerstand. Schon kurz nach Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen verlangten mehrere Kantone, die UREK des Nationalrats sowie der Luzerner CVP-Nationalrat Leo Müller, diese wieder aufzuweichen. Nicht nur der Hochwasser- und Naturschutz, sondern auch die Anliegen der Landwirtschaft, der Gemeinden oder der Grundeigentümer gelte es zu berücksichtigen.