Keine Landwirtschaftspolizei

Für einige Verunsicherung sorgte ein Artikel in der «Solothurner Zeitung» vom 3. Januar, wonach künftig die Polizei für die Kontrolle der Bewirtschaftungsauflagen in der Witi-Schutzzone zuständig sei.

Für einige Verunsicherung sorgte ein Artikel in der «Solothurner Zeitung» vom 3. Januar, wonach künftig die Polizei für die Kontrolle der Bewirtschaftungsauflagen in der Witi-Schutzzone zuständig sei.

Das für die Einhaltung der Zonenvorschriften in der Witi-Schutzzone zuständige Amt für Raumplanung berichtigt, dass sich der künftige Leistungsauftrag mit der Kantonspolizei auf die Einhaltung des Fahrverbotes für nicht berechtigte Motorfahrzeuge und auf die Hundeleinenpflicht sowie auf die Bekämpfung des Litterings in der Witi-Schutzzone beschränke.

Dies geht aus einer Mitteilung des Solothurner Bauernverbandes hervor. Die Überprüfung der Bewirtschaftungsauflagen erfolgt im Rahmen der ÖLN-Kontrolle oder, wenn es sich um Vereinbarungsflächen im Rahmen des Mehrjahresprogramms Natur und Landschaft handelt, durch die zuständige Ansprechperson für die entsprechenden Flächen. 

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