Keine schriftliche Deklaration bei Marktständen

Der Bundesrat hält die heutige Deklarationspflicht auf Marktständen für genügend. Auf eine schriftliche Angabe des Produktions-Lands will er verzichten.

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Der Bundesrat hält die heutige Deklarationspflicht auf Marktständen für genügend. Auf eine schriftliche Angabe des Produktions-Lands will er verzichten.

In einer Interpellation hatte SP-Nationalrat Manuel Tornare darauf hingewiesen, dass mit einer schriftlichen Deklarationspflicht der Konsum von lokalen Produkten gefördert werden könnte. Nach aktuellem Lebensmittelrecht darf im Offenverkauf mit Ausnahme von Fleisch und Fisch auf die schriftliche Herkunftsangabe verzichtet werden. Dies wenn die Information z.B. durch mündliche Auskunft gewährleistet wird.

Da die hinreichende Information der Konsumentinnen und Konsumenten auch beim Offenverkauf von Produkten sichergestellt sei, sehe der Bundesrat keinen Anlass, an der geltenden Regelung etwas zu ändern, heisst es in der Antwort. Dazu komme, dass Konsumentinnen und Konsumenten immer stärker darauf achteten, lokal hergestellte Produkte zu kaufen. Da die lokale Herkunft für die Produzentinnen und Produzenten einen Mehrwert darstelle, wiesen sie auch im Offenverkauf oft mit einer freiwilligen Kennzeichnung darauf hin, so der Bundesrat. 

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