Der Nationalrat sagt Nein zu einer Stimmpflicht, wie sie der Kanton Schaffhausen kennt. Er hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative von BDP-Nationalrat Lorenz Hess (BE) mit 166 zu 13 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist die Vorlage vom Tisch.
Der Kanton Schaffhausen kennt die Stimmpflicht bereits seit 1892. Dieses System sei einfach, effizient und könne problemlos übernommen werden, argumentierte Hess. «Ich kenne keinen Schaffhauser, der mir sagt, dieses Modell habe sich nicht bewährt.» Die durchschnittliche Stimmbeteiligung spreche für sich. Sie liegt bei den eidgenössischen Abstimmungen im Kanton Schaffhausen zwischen 2011 und 2015 bei durchschnittlich 64,3 Prozent; im Vergleich dazu sind es in der Schweiz gerade einmal 45,6 Prozent.
Eine Mehrheit der grossen Kammer beeindruckte dies nicht. Sie folgte dem Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission und lehnte den Vorstoss ab. Die Teilnahme an Volksabstimmungen sei keine Pflicht, sondern ein Recht, sagte Kommissionssprecherin Barbara Steinemann (SVP/ZH). Das Recht, sich zu äussern, beinhalte auch das Recht zu schweigen.
Die Kontrolle der Teilnahme und die vom Initianten vorgesehene Bussenerhebung bei säumigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bedeuteten zudem für die Kantone und Gemeinden zusätzlichen bürokratischen Aufwand, welcher durch den kaum erkennbaren Nutzen der Stimmpflicht nicht gerechtfertigt werden könne.
Laut einer Mehrheit geht es nicht darum, das Symptom der geringen Stimm- und Wahlbeteiligung durch einen Teilnahmezwang zu bekämpfen, sondern bei den Ursachen anzusetzen, indem zum Beispiel das Interesse und die Motivation durch geeignete Information gefördert werden.