Kleinbauten: Gemeinden sollen nicht selbst entscheiden

Gemeinden sollen gedeckte Holzlager, Kleintierställe, Unterstände und andere unbedeutende Bauten ausserhalb von Bauzonen nicht selber genehmigen dürfen. Der Ständerat hat am Montag eine Standesinitiative aus St. Gallen mit diesem Anliegen einstimmig abgelehnt.

sda |

Gemeinden sollen gedeckte Holzlager, Kleintierställe, Unterstände und andere unbedeutende Bauten ausserhalb von Bauzonen nicht selber genehmigen dürfen. Der Ständerat hat am Montag eine Standesinitiative aus St. Gallen mit diesem Anliegen einstimmig abgelehnt.

Nach Ansicht des Kantons ist der Abklärungsbedarf für Kleinbauten oder unbedeutende Bauten und Anlagen unverhältnismässig. Um die kantonale Verwaltung von Bagatellfällen zu entlasten, sollten bei zonenkonformen Bauten ausserhalb der Bauzone künftig die Gemeinden für die Bewilligung zuständig sein.

Mit dem heutigen Verfahren werde sichergestellt, dass die Bewilligungen im ganzen Kanton nach einheitlichen Kriterien erteilt würden, sagte Kommissionssprecher Werner Luginbühl (BDP/BE). Ausserdem werde die Gemeindebehörde so vom Druck entlastet, der auf sie ausgeübt werden könnte.

Der Glarner SVP-Ständerat Werner Hösli zeigte grosse Sympathie für das Anliegen. Es sei störend, wenn für unbedeutende Bauten wie Schattenzelte für Tiere oder eine Hinweistafel für einen Christbaumverkauf ein ganzes kantonales Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden müsse. Da Hösli keinen entsprechenden Antrag gestellt hatte, gab es keine Abstimmung. Die Standesinitiative geht nun an den Nationalrat.

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