Kleine Photovoltaik- und andere Stromerzeugungsanlagen sollen ohne Genehmigung des Eidg. Starkstrominspektorats ESTI gebaut werden können. Dies will das Bundesamt für Energie (BFE) mit der revidierten Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren erreichen.
Die Anhörung zur Teilrevision sei eröffnet und dauere bis zum 11. April, teilte das BFE am Dienstag mit. Neu soll die Plangenehmigungspflicht jenen Anlagen mit einer Leistung unter 30 Kilovoltampère (kVA) erlassen werden. Neben der Befreiung von der Baubewilligungspflicht bedeute dies eine zusätzliche Erleichterung für die Installation von Solaranlagen an und auf Gebäuden, schreibt das BFE.