Kleinwasserkraftwerk-Verband erbost

Die neuen Regeln für die finanzielle Förderung von Kleinwasserkraftwerken verärgern den Verband Swiss Small Hydro. Mehr als 100 bis zur Baureife geplante Anlagen könnten mangels Unterstützung nun nicht realisiert werden, schreibt er.

Die neuen Regeln für die finanzielle Förderung von Kleinwasserkraftwerken verärgern den Verband Swiss Small Hydro. Mehr als 100 bis zur Baureife geplante Anlagen könnten mangels Unterstützung nun nicht realisiert werden, schreibt er.

Die Umsetzung der im Mai 2017 an der Urne gutgeheissene Energiestrategie 2050 bringt strengere Kriterien für die Förderung von Kleinwasserkraftwerken. Anlagen bis zu 1000 Kilowatt erhalten - ausser in Ausnahmefällen - gemäss neuem Energiegesetz keine kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) mehr.

«Springeranlage»

Bis im vergangenen September seien auf der Grundlage der früheren Regelungen über 100 Kleinwasserkraft-Anlagen baureif gewesen und hätten auf die KEV-Finanzierung gewartet, kritisiert Swiss Small Hydro in der Mitteilung vom Montag. Bisher setzten Planer und Investoren auf die Regelung von 2015 für «Springeranlagen» - Anlagen, die auf der Warteliste nach vorne springen können. 

Damit hatte der Bundesrat baureife Anlagen prioritär behandeln und die Warteliste abbauen wollen. Voraussetzung war, dass eine Konzession und eine Baubewilligung vorlagen. Auf dieser Grundlage hätten Unternehmen und Privatpersonen 20 bis 30 Millionen Franken investiert, um den Status «Springeranlage» zu erreichen, so Swiss Small Hydro. Ende 2017 hätten sie dann aber von der zuständigen Netzbetreibergesellschaft Swissgrid den Bescheid erhalten, dass ihre Anlagen keine KEV mehr erhalten würden.

Möglichkeiten ausschöpfen

Ein Beispiel ist die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK): Sie sistierte drei Projekte für Kleinwasserkraftwerke an der Thur, wie sie im Februar bekanntgab. Mehrere Jahre hatte die SAK nach eigenen Angaben an detaillierten Nutzungsplänen gearbeitet.

Der Verband fordert deshalb vom Bundesrat, die gesetzlichen Möglichkeiten für Ausnahmebewilligungen auszuschöpfen. Vorinvestitionen müssten geschützt werden, auch mit Blick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050, die auf Wasserkraft setze.

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