«Können unsere Produktionsstandards anderen Ländern nicht vorschreiben»

Das Parlament hat kürzlich das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten durchgewunken. Nationalrat Rudi Berli (Grüne/GE) wollte vom Bundesrat wissen, wie sich die dortigen Haltungsbedingungen mit den Schweizer Tierwohlstandards vereinbaren lassen.

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Dem Freihandelsabkommen mit den südamerikanischen Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay hat das Parlament zugestimmt. Nationalrat Rudi Berli warnte während der Debatte vor den Auswirkungen des Abkommens. Er kritisierte die bilateralen Zollkontingente für sensible Agrargüter, die erstmals ausserhalb der WTO-Kontingente gewährt werden. Es sind dies 1000 Tonnen Pouletfleisch, 3000 Tonnen Rindfleisch und 50’000 Hektoliter Wein.

«Dieses Zugeständnis wird einen unerträglichen Druck auf unsere einheimische Produktion und Versorgung ausüben. Wir verteidigen ein nachhaltiges Ernährungssystem, das die Versorgung und eine qualitativ hochwertige Ernährung für die gesamte Bevölkerung gewährleistet», sagte der Genfer.

«Überwiegend aus Weidehaltung»

Berli wollte nun in der Fragestunde vom Bundesrat wissen, wie sich der zollfreie Import von Rindfleisch aus Südamerika mit den Schweizer Tierschutzstandards vereinbaren lässt. Die Feedlots in Südamerika würden kaum den hiesigen Standards entsprechen, schrieb Berli in seiner Frage. Und der Gemüseproduzent wollte vom Bundesrat wissen, weshalb im Mercosur-Abkommen darauf verzichtet wurde, den zollfreien Marktzugang für tierische Produkte an verbindliche und durchsetzbare Tierwohlanforderungen zu knüpfen.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass das in die Schweiz importierte Rindfleisch überwiegend aus Weidehaltung stammt. Bei der Frage zu den Standards gibt die Landesregierung zu bedenken, «dass die Schweiz ihren Handelspartnern weder einseitig noch im Rahmen eines Freihandelsabkommens ihre eigenen Produktionsmethoden und -standards vorschreiben kann.» Die Schweiz würde es auch nicht akzeptieren, wenn sie Standards von anderen Staaten übernehmen müsste.

Muss Gesundheitsvorschriften erfüllen

Um Nachhaltigkeitsanforderungen einzufordern, brauche es ein international anerkanntes Zertifizierungssystem. Das fehle jedoch bisher. Dies bedeute aber nicht, dass bei Importen keine Vorschriften gälten. «Importiertes Fleisch muss die schweizerischen Gesundheitsvorschriften erfüllen, das heisst die veterinärrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Bestimmungen einhalten», schreibt der Bundesrat. Als Beispiel nennt er die Deklaration von Produktionsmethoden, die in der Schweiz nicht zulässig sind, beispielsweise den Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer.

Das Abkommen mit den Mercosur-Staaten enthalte zudem erstmals spezifische Bestimmungen zum Tierwohl. «Darin erkennen die Vertragsparteien an, dass Tiere empfindungsfähige Lebewesen sind, und verpflichten sich, auf der Grundlage der Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit ein gemeinsames Verständnis weiterzuentwickeln», hält die Landesregierung fest.

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