Kuhglocken gelten nicht als Lärm

In Bauma im Zürcher Tösstal sind juristische Streitigkeiten wegen Kuhglocken und Kirchengeläut künftig kein Thema mehr: Die Gemeindeversammlung hat entschieden, dass solches Geläut nicht mehr als «Lärm» gilt. Es ist somit auch nicht einklagbar.

In Bauma im Zürcher Tösstal sind juristische Streitigkeiten wegen Kuhglocken und Kirchengeläut künftig kein Thema mehr: Die Gemeindeversammlung hat entschieden, dass solches Geläut nicht mehr als «Lärm» gilt. Es ist somit auch nicht einklagbar.

Das Läuten von Kirchenglocken und das Bimmeln von Kuh-, Ziegen- oder Schafglocken ist auch nicht zeitlich eingeschränkt. Es ist generell von Ruhezeiten ausgenommen, wie aus der neuen Polizeiverordnung hervorgeht, die am Montagabend an der Gemeindeversammlung gutgeheissen wurde.

«Ich glaube, das ist eine absolute Premiere in der Schweiz», sagte Gemeindepräsident Andreas Sudler (parteilos) gegenüber dem «Zürcher Oberländer». Er habe keine andere Gemeinde gefunden, die eine ähnliche Bestimmung habe. Kuhglocken und Kirchengeläut sorgten schon in vielen Gemeinden für Streit und Gerichtsfälle.

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