Kulturlandinitiative - Grüne gelangen ans Bundesgericht

«Der Kantonsrat beweist mit seinem Nichteintreten, dass er nicht einmal bereit ist, über die Umsetzung der Kulturlanditiative zu diskutieren», heisst es in einer Mitteilung der Grünen des Kantons Zürich.

ral |

«Der Kantonsrat beweist mit seinem Nichteintreten, dass er nicht einmal bereit ist, über die Umsetzung der Kulturlanditiative zu diskutieren», heisst es in einer Mitteilung der Grünen des Kantons Zürich.

Der Kantonsrat stellte sich damit auf den Standpunkt der Regierung, dass die Anliegen der Kulturlandinitiative bereits im revidierten Richtplan aufgegriffen wurden. Die Grünen sind hier dezidiert anderer Meinung. Sie haben sich während der Debatte mit über hundert Anträgen konstruktiv für eine Umsetzung der Initiative im Richtplan eingesetzt.

Die Anträge zur Reduktion des Siedlungsgebiets blieben mit zwei Ausnahmen chancenlos. Jetzt zu behaupten, der Richtplan genüge, sei nicht nur falsch sondern auch verlogen. Konkret: Mit dem neuen Richtplan werden gegen 1000 ha Kulturland zur Überbauung freigegeben, die bei einer textgetreuen Umsetzung der Kulturlandinitiative geschützt wären.

Der Richtplan kann dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Stimmbürger sollten sich auch zur Umsetzung äussern können, finden die Grünen. Sie werden deshalb mit einer Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht gelangen, um so dem Volkswillen Gehör zu verschaffen.

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