Landesversorgung der Schweiz im Krisenfall muss zeitgemässer werden

Die Krisenvorsorge der Schweiz muss der vernetzten, automatisierten und dynamisierten Wirtschaft angepasst werden. Dies geht aus dem Bericht zur wirtschaftlichen Landesversorgung 2009-2012 hervor, den der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat.

Die Krisenvorsorge der Schweiz muss der vernetzten, automatisierten und dynamisierten Wirtschaft angepasst werden. Dies geht aus dem Bericht zur wirtschaftlichen Landesversorgung 2009-2012 hervor, den der Bundesrat am Mittwoch zur Kenntnis genommen hat.

Zwar sei im Berichtszeitraum das Instrumentarium «laufend den sich wandelnden Herausforderungen angepasst» worden, teilte das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit. Dennoch gebe es Handlungsbedarf, damit die wirtschaftliche Landesversorgung «den Anforderungen an eine zeitgemässe Krisenvorsorge» genügen könne.

Deshalb will der Bundesrat das Landesversorgungsgesetz (LVG) aus dem Jahr 1983 revidieren. Eine Vernehmlassung soll Anfang 2013 stattfinden. Handlungsbedarf ortet der Bericht unter anderem bei den Abläufen bei der Pflichtlagerfreigabe. Zudem soll künftig vermehrt ein vorsorglicher Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Versorgung geleistet werden. Konkret betrifft dies gemäss EVD die Telekommunikation, die Transportlogistik oder die Stromversorgung.

Unternehmen dieser Branchen sollen «bereits heute dafür sorgen, dass sie auch unter krisenhaften Bedingungen handlungsfähig bleiben». Dazu sollen sie noch gezielter in die Krisenvorsorge der wirtschaftlichen Landesversorgung einbezogen werden.

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