
Wer für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs ein zinsloses Darlehen beziehen möchte, darf aktuell nicht älter als 35 Jahre sein.
Freepik
Wer einen Landwirtschaftsbetrieb übernimmt oder neu gründet, kann eine Starthilfe beantragen. Die Starthilfe ist ein Kredit, der innert 14 Jahren zurückbezahlt werden muss.
Bis jetzt gilt hier eine Altersgrenze von 35 Jahren. Das will Biobauer und Nationalrat Kilian Baumann (Grüne/BE) mit seiner Motion «Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur» ändern. Mitunterzeichnende sind unter anderem der bäuerliche Vertreter Andreas Meier (Mitte/AG) sowie die bäuerlichen Vertreterinnen Vroni Thalmann-Bieri (SVP/LU) und Priska Wismer-Feller (Mitte/LU).
Übernahme nach 35 Jahren
Baumann bezieht sich auf die Studie von Agroscope «The structure of ageing in Swiss agriculture». Diese fand heraus, dass Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben, im Durchschnitt 36,7 Jahre alt waren. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt 42,1 Jahre alt. Mit der Motion soll die Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen auf 40 Jahre angehoben werden.
Baumann nannte mehrere Gründe für das gestiegene Alter bei einer Betriebsübernahme. «Man ist tendenziell länger in der Ausbildung oder macht vielleicht eine Zweitausbildung. Und wer einen Hof übernehmen oder neu gründen will, hat vor dem 35. Altersjahr häufig schlichtweg das nötige Kapital nicht, um einen Betrieb zu erwerben», führte er aus . Frauen würden gar noch später einen Betrieb übernehmen.
Mittel fehlen
Die Motion fand nicht nur Zustimmung. Nationalrat und Landwirt Manuel Strupler (SVP/TG) hegte zwar zuerst Sympathien für den Vorstoss. Er verwies auf einen Brief der Junglandwirte. «Ihre ablehnende Haltung begründen sie mit der berechtigten Angst, dass so die Betriebe von der Vorgeneration noch später übergeben werden, da die Starthilfe bis 40 bezogen werden kann», sagte Strupler. Die Jungen sollen spätestens mit 35 Jahren in Verantwortung kommen.
Der Thurgauer brachte auch die Finanzierung ins Spiel. «Die Starthilfe wird aus dem Fonds de Roulement ausgeschüttet. In diesem Fonds haben wir momentan schon zu wenig Geld. Einige Kantone mussten viele Gesuche zurückstellen, weil dort kein Geld vorhanden war», warnte Strupler.
-> Leere Kassen wegen Landkäufen
Werde die Starthilfe nun bis 40 Jahre erhöht, brauche es zusätzliche Mittel vom Bund. Das sei wenig wahrscheinlich, weil der Bund sparen müsse. «Die Junglandwirte bekämen weniger Mittel», führte Strupler aus. Baumann sagte, dass vom Bund schon lange kein Geld mehr in den Fonds investiert worden sei. «Ja, es wurde früher sogar Geld entnommen, weil es nicht verwendet wurde. Nun haben wir eine andere Situation. Der Bundesrat hat das bereits erkannt, und er hat auch bereits Massnahmen eingeleitet», sagte er.
Bundesrat für Motion
Der Bundesrat unterstützte die Motion von Baumann. Die vorgeschlagene Anpassung solle der Entwicklung der Betriebsstrukturen und dem Alter der neuen Betriebsleitenden im Landwirtschaftssektor Rechnung tragen. «Durch die Erhöhung der Altersgrenze wird die junge Generation gestärkt, die in die Landwirtschaft einsteigen möchte. Insbesondere bei der Bildung von Eigenkapital, das häufig ein limitierender Faktor beim Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebs ist», sagte Bundesrat Guy Parmelin.
Das sah auch die Mehrheit des Nationalrats so. Mit 98 Ja- zu 83 Nein-Stimmen, bei 9 Enthaltungen, nahm die Grosse Kammer den Vorstoss an. Nun muss sich der Ständerat damit befassen.
Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte
Mit der Starthilfe (zinsloses Darlehen) sind Massnahmen zu finanzieren, die in direktem Zusammenhang mit dem bäuerlichen Betrieb stehen – beispielsweise Betriebskauf, Inventarerwerb, Landkauf, Schuldentilgung und Bauvorhaben. Die Starthilfe wird einmalig ausgerichtet im Rahmen der Übernahme der Betriebsführung auf eigene Rechnung und Gefahr. Der Antragstellende muss mindestens über die landwirtschaftliche Grundausbildung EFZ (eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) verfügen unter 35 Jahre alt sein.
Verordnung über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft
-> Art 43 Starhilfe