Der Bundesrat hat die Deklarationsregeln bei Lebensmitteln gelockert. Produkte, die wegen Engpässen aufgrund der Coronakrise ersetzt wurden und daher nicht mit den Angaben auf der Verpackung übereinstimmen, dürfen trotzdem verkauft werden.
Die Coronakrise führe dazu, dass es in der Nahrungsmittelindustrie zu Lieferengpässen bei gewissen Zutaten und Verpackungsmaterialien komme und diese ersetzt werden müssten, teilte der Bundesrat am Donnerstag mit. Das könne dazu führen, dass die Angaben auf der Verpackung nicht mehr mit den tatsächlichen Eigenschaften eines Lebensmittels übereinstimmten.
Kurzfristige Umetikettierung aufwändig
Nach geltendem Recht dürften solche Lebensmittel nicht verkauft werden. Eine kurzfristige Umetikettierung sei aufwändig und innert kurzer Fristen oft nicht realisierbar, so der Bundesrat. Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, hat der Bundesrat die Richtlinien gelockert und entsprechend die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung angepasst. Die Änderung gilt ab sofort während sechs Monaten.
Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kann es sich um jede in einem Lebensmittel verwendete Zutat handeln. Als Beispiel nennt das BLV Meersalz, dass nicht mehr verfügbar ist und durch «normales» Salz ersetzt werden muss.
Roter Kleber
Bei welchen Zutaten die Lebensmittelindustrie die neu geschaffene Möglichkeit anwenden muss, werde sich in den kommenden Wochen zeigen, teilte das BLV auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Die Ausnahmen werden laut Bundesrat nur gewährt, wenn sie die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten nicht gefährden. Als Schutz müssen diese Lebensmittel zusätzlich mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, wo über Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode und Grund der Abweichung informiert wird.