Littering-Bussen im Aargau

Gegen ihren Willen wurde die Aargauer Regierung im Herbst 2016 vom Grossen Rat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering, dem achtlosen Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfällen, zu schaffen.

Gegen ihren Willen wurde die Aargauer Regierung im Herbst 2016 vom Grossen Rat beauftragt, eine kantonale Regelung zur Ahndung von Littering, dem achtlosen Liegenlassen oder Wegwerfen von Abfällen, zu schaffen.

Solche Sanktionen mit Bussen von 40 bis 100 Franken bestehen zum Teil schon in kommunalen Polizeireglementen – und das, meinte der Regierungsrat, sollte genügen. Aber die Grossratsmehrheit hielt eine einheitliche kantonale Regelung für besser. Vorgeschlagen wird nun eine Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz von Umwelt und Gewässern mit einer generellen Busse von 100 Franken. Das sei zu wenig, finden  Kritiker, unter ihnen der seinerzeitige Motionär, FDP-Grossrat Gabriel Lüthy.                                                               

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