LU: Gewerbegrenze gesenkt

Die Anpassung des Luzerner Landwirtschaftsgesetzes zur Senkung der Gewerbegrenze im Berggebiet von 0,8 auf 0,6 SAK dürfte nur noch eine Formsache sein. Schliesslich wurden zwei Vorstösse vom Kantonsrat gutgeheissen.

Die Anpassung des Luzerner Landwirtschaftsgesetzes zur Senkung der Gewerbegrenze im Berggebiet von 0,8 auf 0,6 SAK dürfte nur noch eine Formsache sein. Schliesslich wurden zwei Vorstösse vom Kantonsrat gutgeheissen.

Auch der Luzerner Bauernverband setzte sich für eine Senkung ein. Wie der Kanton mitteilt, könnten somit 134 von den 1500 Betrieben im Berggebiet neu den Gewerbestatus erreichen. In vielen Fällen wirke sich dies existenzsichernd aus. 

Die Senkung der Gewerbegrenze hat keinen Einfluss auf die Direktzahlungen, wo die Grenze bei 0,2 SAK liegt, oder auch auf Investitionshilfen, wo die Limiten bei 1,0 SAK liegen. Hingegen könne künftig die Bewilligungsfähigkeit von Bauten  im Berggebiet und für nichtlandwirtschaftliche Nebenerwerbe erhöht werden. So könne auch der Strukturwandel im Berggebiet gebremst werden. Wenn der Kantonsrat die Gesetzesanpassung genehmigt, kann diese am 1. Januar 2019 in Kraft treten. 

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