«Mangelhaft»: Finanzkontrolle kritisiert Digiflux

Die Finanzprüfer des Bundes stellen bei Digiflux verschiedene Mängel fest. Sie stellen Fragen zum Datenschutz.

sal/blu |

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist frei, was sie kontrolliert. Ihre Fachkompetenz ist anerkannt. Das hat sich zuletzt beim Preis des amerikanischen Kampfjets F-35 gezeigt. Die EFK hätte rechtzeitig davor gewarnt, dass der «Fixpreis», den Bundesrätin Viola Amherd dem Volk versprochen hat, keiner ist.

«Führung und Steuerung stark verbessern»

Jetzt haben die Kontrolleure das Projekt «Digiflux – Digitales Nährstoff- und Pflanzenschutzmanagement» überprüft. Der Bericht wurde am Dienstag publik. Das Resultat der EFK ist nicht positiv. Ihr Bericht enthält unter anderem folgende Überschriften: «Die Projektüberwachung, Führung und Steuerung müssen stark verbessert werden» oder «Projektführung stärken und Kontrolle zurückgewinnen». Die Projektleitenden hätten wichtige Projektleiteraufgaben vernachlässigt, steht schwarz auf weiss.

«Die reibungslose Einführung und Übergabe an die Stammorganisation mit verlässlichem Support und ausreichende Dokumentation sowie Schulung ist nicht sichergestellt.» Ebenso «mangelhaft» und vielleicht am gravierendsten: Die Datenbearbeiter hätten noch nicht definiert, wie sie die Daten effektiv verwenden wollen. «Ohne Präzisierung, welche Daten von wem wofür genutzt werden, kann weder der Zweck der Datenerhebung noch die Einhaltung des Datenschutzes beurteilt werden.»

BLW: Lücke geschlossen

Walter Risler von der Finanzkontrolle sagte gegenüber SRF, dass die fehlerhafte Applikation zu Frustration führe. «Die (Nutzer) haben das Gefühl, jetzt wurde da etwas entwickelt und das funktioniert nicht. Ich habe gar keine Lust, das weiter anzuwenden», führte Risler aus. Kritisiert wurde ausserdem, dass Anleitungen und der Support, um die Nutzerinnen und Nutzer zu unterstützen, fehlen.

-> Hier gehts zum Bericht der Finanzkontrolle

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) musste gegenüber der Finanzkontrolle bereits Stellung nehmen. Es schreibt sinngemäss, es habe die nötigen Massnahmen getroffen, vielleicht brauche es zusätzliche Ressourcen (sprich mehr Geld und mehr Personal), die zentralen Funktionalitäten seien auf Kurs. Beim Bundesamt, dass BLW hat die Datenbank entwickelt, nimmt man die Kritik an. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hätten tatsächlich noch zahlreiche Dokumente gefehlt, sagte BLW-Vizedirektor Bernard Belk zur SRF. Diese Lücke sei jetzt aber geschlossen. Der Zweck der Datenbank sei immer klar gewesen.

Politische Diskussionen

Die Kritik der Finanzkontrolle könnte die Diskussion um Digiflux befeuern. SVP-Grossrat Ruedi Fischer und SVP-Nationalrätin Katja Riem haben im Kanton Bern beziehungsweise auf Bundesebene Motionen eingereicht, die die Pflicht zur Meldung der Nährstoffe wieder aus dem Gesetz streichen wollen.

Zahlreiche Firmen aus der Land- und Ernährungswirtschaft haben sich in einem Verein zusammengeschlossen, um das System zu boykottieren. Die Fenaco befürchtet einen Anstieg der direkten Importe, um die Meldepflicht zu umgehen. Denn deutsche Düngerhändler werden sagen: «Digiflux kennen wir nicht.» 

Was ist Digiflux?

Das Parlament hatte 2021 im  Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossen , die Stoffflüsse transparenter zu machen. Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Erfassungsarten: Zum einen soll der Handel von Pflanzenschutzmitteln und Nährstoffen erfasst werden, zum anderen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Die praktische Umsetzung der  Mitteilungs- und Offenlegungspflicht soll digital über «Digiflux» erfolgen  . Digiflux wurde 2019 initiiert und soll 2028 abgeschlossen sein. Die Projektkosten sind mit 19 Millionen Franken budgetiert, wovon 7,5 Millionen Franken finanzwirksam sind.

Die Meldeplattform des Bundes ist am 15. Januar 2026 planmässig produktiv gestartet. Die webbasierte Softwarelösung stellt ab sofort sämtliche Funktionen bereit, die für die ab 2027 geltende Mitteilungspflicht erforderlich sind. Nutzerinnen und Nutzer haben ein Jahr Zeit, Digiflux zu testen und sich mit den Abläufen vertraut zu machen. Produzenten von Futtermitteln sowie Inverkehrbringer beziehungsweise Zulassungsinhaber von Handelsprodukten (Stückgut) könnten ihre Produkte bereits jetzt in Digiflux erfassen.

->  Meldeplattform Digiflux ist gestartet

Nach viel Kritik aus der Landwirtschaft  wurde der Zeitplan zur Einführung von Digiflux wie folgt angepasst:

  • Ab 1. Januar 2027: Meldepflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln (PSM), Dünger und Kraftfutter.
  • 1. Januar 2027: Meldepflicht für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln – mit Übergangsregelung. Betriebe bestätigen PSM-, Dünger- und Kraftfutter-Lieferungen. Um den PSM-Jahresverbrauch zu ermitteln, werden die PSM-Lieferungen und der Endjahresbestand anschliessend miteinander verrechnet. Bis zum 31. Januar 2028 können Händler Lieferungen von PSM, Dünger und Kraftfutter aus dem Vorjahr eingeben. Bis zu diesem Zeitpunkt können Landwirtschaftsbetriebe zudem den Lagerbestand von PSM per Ende des Vorjahrs erfassen. blu

->  Ausführliche Infos gibt es hier

Kommentare (1)

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  • Aufi | 03.02.2026
    Lügen über Lügen. Nicht schon wieder darf ein Bundes IT Projekt für untauglich erklärt werden.
    Wiso glaubt man den Behörden und Politik nichts mehr....Wann wird nur noch angelogen.
    Und keiner der Lügner...niemand wird je zu Rechenschaft gezogen.

    Bauern wehrt EUch endlich .Und zwar geschlossen. Eure Verbände und Organisationen die Euch nur Geld aus dem Sack ziehen Taugen nichts mehr.Jeder versucht nur noch Gehälter zu generieren.
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