
In Ittigen BE ist einer der Standorte des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Heute sind beim Bafu 181 Vollzeitstellen mehr besetzt als noch vor 10 Jahren.
zvg
Vergangene Woche war im Nationalrat die Fragestunde angesagt. Der Bundesrat beantwortete dabei eingereichte Fragen. Diesmal ging es mehrmals um den Wolf ‒ aber nicht nur. Immer wieder kommt es vor, dass Fragen nicht beantwortet werden oder ausweichend geantwortet wird. So etwa bei einer Frage von Nationalrat Marcel Dettling (SVP, SZ).
«Toter Wolf hat nicht Vorrang»
Dieser wollte von Bundesrat Albert Rösti wissen, warum tote Wölfe bei der Beprobung Vorrang gegenüber toten Nutztieren hätten. Rösti wich aus und sagte, dass die Priorisierung der Proben auch aufgrund begrenzter Kapazitäten des Labors notwendig sei. Dettling hakte nach.
Bei Nutztieren müssten die Älpler und Bauern Gewissheit haben, ob diese Tiere von einem Grossraubtier oder vielleicht von einem Hund oder sonst einem Tier gerissen worden seien. Darauf sagte Rösti: «Ich möchte nicht bestätigen, dass ein toter Wolf Vorrang gegenüber den Nutztieren hat.» Es obliege den Kantonen, wie sie diesen Vollzug umsetzen wollten.
181 Vollzeitstellen mehr
Eine weitere Frage von Bergbauer Dettling wurde dann aber präzise beantwortet. Dettling sagte, dass die Bürokratie viel mit der Anzahl Stellen beim Staat zu tun habe. In den letzten Jahren habe die Anzahl der Bauernbetriebe in der Schweiz massiv abgenommen. 2024 seien es noch 47’075 gewiesen. Ein Minus von knapp 700 Betrieben innerhalb eines Jahres. Wie sich die Anzahl der Beschäftigten beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) seit 2005 entwickelt hätte, fragte er.
Die Antwort lautete: «Im BLW ist der Stellenbestand seit 2005 um 4 Vollzeitstellen bzw. 1,8 Prozent gewachsen. Im Bafu ist der Stellenbestand seit 2005 um 181 Vollzeitstellen bzw. 48 Prozent gewachsen. Die Anzahl Bauernbetriebe ist seit 2005 um 16’547 Betriebe bzw. 26 Prozent gesunken. Klar und deutlich beantwortete Bundesrat Rösti eine weitere Frage zum Wolf.
Fragen ‒ nur im Nationalrat
Die Herbstsession im Parlament ist noch bis Ende nächster Woche im Gange. Im Nationalrat beginnen jeweils die Montagssitzungen in der zweiten und der dritten Sessionswoche mit einer Fragestunde. Hier können die Abgeordneten ausserhalb der regulären Debatten kurze mündliche Fragen an die Regierung stellen, die vom zuständigen Departementschef oder von der zuständigen Departementschefin kurz beantwortet werden müssen. Behandelt werden aktuelle Fragen. Die Dauer der Fragestunde beträgt höchstens 90 Minuten. Im Ständerat gibt es keine Fragestunde. hal
Nationalrat Thomas Knutti (SVP, BE) fragte, wie viele Anträge für Wolfsregulierungen bis am 10. September beim Bafu eingereicht, wie viele genehmigt und wie viele abgelehnt worden seien. Dem Bafu lägen aktuell 21 Anträge der Kantone vor, antwortete Rösti. «Fünf Anträge aus dem Kanton Wallis, neun Anträge aus dem Kanton Graubünden, drei Anträge aus dem Kanton Tessin und je ein Antrag aus den Kantonen Waadt, St. Gallen, Schwyz und Neuenburg. Von diesen Anträgen wurden 14 genehmigt, einer wurde abgelehnt, und die restlichen sind noch in Bearbeitung.»
Bund setzt nicht alles um
Eine Frage von Kilian Baumann (Grüne, BE) offenbarte, dass nicht alles, was das Parlament beschliesst, dann auch umgesetzt wird. Biobauer Baumann sagte, dass dem Bundesrat mit einer Motion von Jacques Nicolet (SVP, VD) der Auftrag erteilt worden sei, Lebensmittel, die im Ausland hergestellt oder zubereitet wurden, mit der eindeutigen Deklaration des Herkunftslandes zu kennzeichnen.
Der Bundesrat sagte, dass dies zu bedeutenden Handelshemmnissen gegenüber der EU führen und die Schweizer Lebensmittelwirtschaft stark belasten würde. Aufgrund dieser Ergebnisse werde die Umsetzung aktuell nicht weiterverfolgt.