Auf den 1. Januar 2020 wird der Schwellenwert für meldepflichtige Berufsarten auf eine Arbeitslosenquote von aktuell acht auf fünf Prozent gesenkt. Gemäss provisorischer Liste fallen per 1.Januar 2020 alle Hilfskräfte in der Landwirtschaft (aktuelle Arbeitslosenquote von sieben Prozent) unter die Stellenmeldepflicht.
Die Listen stehen laut einer Mitteilung des Schweizer Bauernverbandes (SBV) noch unter dem Vorbehalt des definitiven Entscheides des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, der voraussichtlich im Dezember 2019 erfolgen wird.
Nach dem definitiven Entscheid wird das entsprechende SBV-Merkblatt aktualisiert. Die Meldepflicht geht auf die von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative gegen Masseneinwanderung zurück. Das Eidgenössische Parlament wollte die Initiative nicht gemäss dem Initiativtext umsetzen (eigenständige Steuerung der Zuwanderung, jährliche Höchstzahlen und Kontingente), sondern beschloss eine Meldepflicht für offene Stellen bei den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) in Berufen und Wirtschaftszweigen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit.