Der Mindestlohn für landwirtschaftliche Angestellte steigt maximal um 0,3 Prozent. Das geht aus einer Mitteilung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA) hervor.
Die Forderung der ABLA, den Mindestlohn in der Landwirtschaft um 2% zu erhöhen, habe in den Lohnverhandlungen mit Vertretern der kantonalen Bauernverbände und verschiedener Behörden keine Mehrheit gefunden, heisst es. Man einigte sich schliesslich auf eine Erhöhung um 0,3% in den Lohnstufen 2-4 (Richtlohn bisher: Fr. 3'200.-, neu Fr. 3'210.-). «Die übrigen Stufen wurden - nach einer Erhöhung im letzten Jahr um 0,5% - auf diesem Wert belassen, um die Lohnschere nicht noch weiter zu öffnen», heisst es wörtlich.
Die ABLA begrüsse auch in Zukunft eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern-Vertretern und stelle mit Genugtuung fest, dass die unterschiedlichen Arbeitszeiten bei gleichem Lohn für Angestellte von Tierhaltung- und Nicht-Tierhaltungsbetrieben, wie sie der seit 1. Januar 2015 gültige neue Muster-Normalarbeitsvertrag vorschlage und gegen die sich die ABLA heftig gewehrt habe, auch für die Arbeitgeber ein nicht realisierbares Konstrukt und Ärgernis darstelle und man diesbezüglich noch einmal über die Bücher gehen werde.