Mineralölsteuer-Rückerstattung abschaffen

Nach Meinung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ist die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft veraltet und gehört abgeschafft. Sie stehe auch im Widerspruch zum Subventionsgesetz und zu internationalen Verpflichtungen der Schweiz beim Klima.

sda |

Nach Meinung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ist die Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft veraltet und gehört abgeschafft. Sie stehe auch im Widerspruch zum Subventionsgesetz und zu internationalen Verpflichtungen der Schweiz beim Klima.

Die Mineralölbesteuerung bringt dem Bund jährlich 4,7 Milliarden Franken ein. Im Landwirtschaftsbereich verwendete Treibstoffe werden privilegiert behandelt: Die Steuer wird um 77 Prozent reduziert, so dass 44'000 Bauern jedes Jahr insgesamt 65 Millionen Franken zurückerstattet bekommen.

Diese über 100-jährige Politik sei veraltet, findet die EFK. Die Schätzmethode beim Treibstoffverbrauch durch die Bauernbetriebe, auf der das ganze Rückerstattungssystem beruhe, sei seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr systematisch überprüft worden. Das Subventionsgesetz verbiete im Prinzip Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen, hält die EFK fest. Sie empfiehlt, eine Gesetzesrevision zur Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer an die Landwirtschaft vorzubereiten.

«Die wirtschaftliche Unterstützung dieses Sektors hat über Direktzahlungen zu erfolgen», schreibt die EFK. In diesem Rahmen müsse auch die Prüfung der Ziele und die Koordination der einzelnen Finanzhilfen, zum Beispiel in Bezug auf den Energiebedarf der Landwirtschaft, vorgenommen werden. Die EFK ist das oberste Finanzaufsichtsorgan des Bundes. Sie überprüft unabhängig das Finanzgebaren der Bundesverwaltung und zahlreicher halbstaatlicher und internationaler Organisationen. Ihr stehen ein Budget von 27,1 Millionen Franken und 110 Mitarbeitende zur Verfügung.

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